Druckartikel: Ex-Igensdorfer Kämmerer auf Bewährung verurteilt

Ex-Igensdorfer Kämmerer auf Bewährung verurteilt


Autor: Petra Malbrich

Igensdorf, Donnerstag, 10. Dezember 2015

"Als Beamter lernt man, Urteile nicht zu kommentieren, sondern zu akzeptieren", sagt Bürgermeister Wolfgang Rast (IU). Er findet es immer bedauerlich, wenn jemand etwas tut. Denn R...


"Als Beamter lernt man, Urteile nicht zu kommentieren, sondern zu akzeptieren", sagt Bürgermeister Wolfgang Rast (IU). Er findet es immer bedauerlich, wenn jemand etwas tut. Denn Rast sieht nicht nur die Tat, Unrecht begangen zu haben. Er sieht dahinter immer auch den Menschen.


Ehrliche Reue

In diesem Fall den Menschen Peter Heel, einen 32-jährigen Mann, der mit der Unterschlagung für sein ganzes Leben bestraft ist. "Er hat keine Arbeit mehr, bekommt kein Arbeitslosengeld und hat kein Einkommen", zählt der Igensdorfer Gemeindechef auf. Neben den 60 000 Euro, die der ehemalige Kämmerer der Gemeinde noch schuldet, 4000 Euro hat er bereits zurückgezahlt, was ihm als ehrlich gezeigte Reue strafmildernd angerechnet worden war, kommen noch die Prüfungskosten und die Verfahrenskosten hinzu. Diese summieren sich auf einige Tausend, könnten sogar knapp in den fünfstelligen Bereich fallen. Heel wohnt inzwischen wieder in Kaufbeuren, bei seinen Eltern.
Eigentlich ein gutes Verhältnis hatte der Bürgermeister zu seinem Kämmerer. Doch das Vertrauen ist dahin, es war für Rast wie ein Stich. Dass er sich überfordert fühlte, erklärte Peter Heel im Gerichtssaal. Er habe 80 Stunden pro Woche gearbeitet und eine Wochenendbeziehung in Kaufbeuren geführt, bat er um Verzeihung.


Fleißiger Kämmerer

Es stimmt. Der Kämmerer hat viel gearbeitet. "Er hatte die Arbeit angezogen wie der Magnet das Eisen", bestätigt Rast. Diese Überforderung ist dem ehemaligen Kämmerer wohl strafmildernd angerechnet worden, auch die Rüge, die in Richtung Gemeinde ausgesprochen wurde, dass sie die Fürsorgepflicht gehabt hätte. Der Angeklagte Heel sei aber mit vielen Zusatzaufgaben betraut worden. Rast hatte keine Gelegenheit, sich zu äußern. "Peter Heel war nicht zu bändigen", sagt Rast weiter über den tüchtigen Beamten.
Das sei einerseits gut. Andererseits habe dieser ein Eigenleben entwickelt, selbst immer mehr Aufgaben übernommen. Dass die Kontrollmechanismen im Rathaus dürftig waren, führte Richterin Marion Aman weiter aus. Das streitet Wolfgang Rast nicht ab, will daraus künftig aber seine Lehren ziehen: "Wir haben die Posten aufgeteilt", sagt Rast, der künftig das Geschrei über zu hohe Personalkosten bei Haushaltsberatungen überhören wird und einstellt, was an Personal benötigt wird. Der Posten eines Geschäftsführers wurde bereits ausgeschrieben. Auch ein anderer Kämmerer wird gesucht. Clemens Meindel, der die Nachfolge Heels angetreten hatte, möchte wieder in die Kasse zurück.
Leider seien Kämmerer mit Doppik-Erfahrung sehr rar. "Der neue Kämmerer muss sich auskennen, ich kann niemanden lange anlernen", sagt Rast, der derzeit die 80-Stunden-Woche hat, das Bürgermeisteramt, den geschäftsführenden Beamten und dessen Stellvertreter ist, eine Aufgabe, die Heel übernommen hatte und sich derzeit auch die Aufgaben des Personalrechts kümmert, ebenfalls Aufgaben, die Heel übernommen hatte.
Schon in einem Rechtsgespräch gleich zu Beginn der Verhandlung wurde die Vereinbarung getroffen, das Verfahren wegen der Kontoabhebungen beim FC Stöckach einzustellen. Dort war Heel Kassier. Heel hatte sich vollinhaltlich geständig gezeigt und im Vergleich zu den anderen Beträgen handelte es sich bei den Vereinsabhebungen eher um "Kleckerbeträge", meint Rast.


Beamtenverhältnis endet

Mit dem Urteil endet nun auch das Beamtenverhältnis von Heel. Auch die Heimarbeit, für die er bislang noch für die Gemeinde tätig war. Wohl jedem außer Heel sei klar gewesen, dass man als Beamter nicht rausgeworfen werden könne, wenn man nicht gerade Großmutters silberne Löffel stehle. Mit dem Urteil habe das Gericht wohl doch die Schwere Heels Vergehens aufgezeigt. Denn das Beamtenverhältnis endet, wenn man eine Straftat begangen und mit mehr als einem Jahr verurteilt wird.