Euer Ja sei ein Ja, euer Nein sei ein Nein!
Autor: Josef Hofbauer
Kirchehrenbach, Montag, 08. Mai 2017
Mit dem Schutzgebiet Walberla ist es offenbar so, wie mit allen Gesetzen oder Verordnungen. Keine Regel ohne Ausnahme: Nehmen wir das Bundesnaturschutzgeset...
Mit dem Schutzgebiet Walberla ist es offenbar so, wie mit allen Gesetzen oder Verordnungen. Keine Regel ohne Ausnahme: Nehmen wir das Bundesnaturschutzgesetz. Darin ist eine Schonzeit für nistende und brütende Vögel von 1. März bis 30. September vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen.
Aber das Verbot gilt beispielsweise nicht, wenn Behörden einen Heckenschnitt veranlassen oder wenn der Verkehrssicherheit wegen ein Rückschnitt notwendig wird. Man muss also nur einen Grund finden.
Bei der Schutzgebietsverordnung für das Walberla ist es die Tradition, die eine Ausnahme bedingt. Naturschutz ja, aber bitte nicht auf Kosten unseres Festes, bei dem alljährlich mindestens zehntausend Besucher das Naturschutzgebiet, bzw. den Berg stürmen. Da heißt es für die Naturschützer Opfer bringen und auch die Naturschutzbehörden drücken die Augen zu.
Ich dagegen halte es mehr mit der Bergpredigt. Dort fordert Jesus: "Euer Ja sei ein Ja, euer Nein sei ein Nein. Was darüber ist, das ist von Übel".Von Ausnahmen ist im Matthäus-Evangelium (Mt. 5,37) nicht die Rede.