Es wird weiter geprüft
Autor: Simone Bastian
Coburg, Samstag, 26. Sept. 2015
Verkehrslandeplatz Das Planfeststellungsverfahren für einen neuen Verkehrslandeplatz bei Neida ist noch nicht zu Ende: Die Projektgesellschaft darf Gutachten nachreichen.
von unserem Redaktionsmitglied Simone Bastian
Coburg — Die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC) habe "bisher nicht genannte rechtliche und luftverkehrsfachliche Gesichtspunkte zur Sicherheitssituation des Geländes vorgetragen": Deshalb, so sagt es Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), werde das Planfeststellungsverfahren für einen neuen Verkehrslandeplatz bei Neida weiterlaufen. Das Luftamt Nordbayern werde die Einlassungen der PGVC prüfen.
Mit Schreiben vom 4. August hatte das Luftamt Nordbayern (angesiedelt bei der Regierung von Mittelfranken) der PGVC mitgeteilt, dass es den geplanten Flugplatz nicht genehmigen könne. Grund war die negative Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (DFS), eine Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium unterstellt ist. Das Luftamt Nordbayern empfahl deshalb der PGVC, den Antrag auf Flugplatzgenehmigung bis 21.
September zurückzuziehen.
Schon wenige Tage vorher hatte Innenminister Herrmann zugesagt, einen Termin für ein klärendes Gespräch zu vereinbaren. Dieses fand gestern statt, und angesichts dessen rückte das Luftamt auch von seinem Ultimatum ab: Nun sollte das Gespräch abgewartet werden.
Die DFS hatte Ende Juli ihr Gutachten übersandt, dass sie das Gelände bei Neida nicht für geeignet hält für den Bau eines Verkehrslandeplatzes. Dass die DFS solche Bedenken nicht schon bei den vorangegangenen Raumordnungsverfahren geäußert hatte, begründete ein Sprecher der DFS am Freitag damit, dass bei Raumordnungsverfahren nicht so genau geprüft werde. Nun aber seien die genauen Höhen ermittelt worden.
Es geht um die sogenannte Durchdringung der Horizontalfläche in einem Radius von rund 3,5 Kilometern rund um den Flugplatz.
Diese Horizontalfläche wird auf einer Höhe von 45 Metern angenommen, und über diese Höhe darf nichts hinausragen. Der Callenberger Forst im Süden des geplanten Flugplatzes tut das aber auf einer Fläche von rund 1800 Hektar.
Benjamin Bartsch (CDM Smith), der federführende Planer, hatte das Problem in der Stadtratssitzung am Donnerstag als lösbar bezeichnet. Eine mögliche Lösung: eine Ausnahmegenehmigung durch das Bundesverkehrsministerium. Das bestätigte am Freitag der Sprecher der DFS auf Nachfrage.
Grundlage für die Ablehnung des Flugplatzstandorts durch die DFS sind die Richtlinien der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation ICAO. Die empfiehlt zwar lediglich, dass es innerhalb der Horizontalfläche keine Hindernisse geben dürfe. Die Mitgliedsstaaten der ICAO haben sich jedoch verpflichtet, diese Empfehlungen verbindlich anzuwenden.
Deshalb, so der DFS-Sprecher, müssten die zuständigen Behörden, in Deutschland das Bundesverkehrsministerium, für jede noch so geringe Abweichung Ausnahmengenehmigungen erteilen. Ob es eine solche Ausnahmegenehmigung für Neida geben wird, ist offen. Die PGVC will eine weitere fachliche Begutachtung nachreichen, aus der sich ein gefährdungsloser Betrieb des Flugplatzes ergeben soll.
Bartsch hatte am Donnerstag kritisiert, dass die Genehmigungsbehörde es bislang abgelehnt habe, sich mit einem solchen nachgereichten Gutachten zu befassen. Das Luftamt dürfe nicht ohne weitere Anhörung ankündigen, dass der Flugplatzneubau abgelehnt werde. Immerhin: Diese Anhörung soll nun erfolgen.
"Das Luftamt Nordbayern hat heute daraufhin als zuständige Planfeststellungsbehörde zugesagt, diese Gesichtspunkte zu prüfen", erklärte Innenminister Herrmann nach dem Termin am Freitag.
Bereits am Donnerstag hatte der Minister in einem Radiointerview den Flugplatzneubau bei als "wirtschaftlich sinnvoll" für die Region Coburg bezeichnet. Der vorhandene Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene könne nicht richtlinienkonform ausgebaut werden.