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Erstattung von Fahrtkosten


Autor: Redaktion

Lichtenfels, Sonntag, 27. Oktober 2019

Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ...


Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2018/2019 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Gleiches gilt für Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen.

Die Erstattungsleistungen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten den zu tragenden Eigenanteil von 440 Euro im Schuljahr 2018/2019 überstiegen haben. Bei Familien, die Anspruch auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder oder auf Sozialleistungen (Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) hatten, werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.

Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung muss bis 31. Oktober beim Landratsamt eingereicht werden, das auch weitere Auskünfte erteilt (Telefonnummer 09571/18254). Der Erstattungsantrag kann im Internet (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik Landratsamt - ÖPNV, Schülerbeförderung - Kostenerstattung Schülerbeförderung heruntergeladen werden und ist auch in Zimmer E 13 des Landratsamtes erhältlich. red