Erst flogen Döner, dann die Fäuste
Autor: Werner Reißaus
Kulmbach, Montag, 30. Juli 2018
Drei junge Männer mussten sich wegen einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Doch am Ende der Verhandlung blieb Richterin Sieglinde Tettmann nichts an...
Drei junge Männer mussten sich wegen einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Doch am Ende der Verhandlung blieb Richterin Sieglinde Tettmann nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft warf den ledigen Angeklagten im Alter von 26 und 27 Jahren vor, am frühen Morgen des 4. November 2017 in der Oberen Stadt an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, in deren Verlauf ein 25-Jähriger einen Nasenbeinbruch erlitten hatte.
Sehr bald wurde klar, dass der Vorwurf der gemeinschaftlichen Misshandlung und gefährlichen Körperverletzung auf sehr wackligen Füßen stand. Die Angeklagten waren allesamt erheblich alkoholisiert und wollten eigentlich nur gemeinsam einen netten Abend verbringen. "Wir wollten nur Spaß haben", sagte einer vor Gericht.
Doch aus dem Spaß wurde dann aber sehr schnell Ernst, als ein Auto vorbeifuhr, in dem junge Leute saßen. Plötzlich landete ein Döner an der Beifahrerscheibe. An den Auslöser für den Döner-Wurf erinnerte sich keiner mehr, allerdings wollen die Angeklagten gehört haben, dass sie von den Autoinsassen unter anderem als "Hurensöhne" beschimpft wurden. Sehr schnell entwickelte sich ein wildes Gerangel, das schließlich in einer Schlägerei endete.
Die Beweisaufnahme gestaltete sich für Richterin Sieglinde Tettmann alles andere als einfach, denn zunächst war nur von Beleidigungen, von Schlichten und einem Schwitzkasten die Rede. Von wem die Schlägerei letztlich ausgelöst wurde, konnte keiner mehr sagen. Der Geschädigte, der ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand, wusste zumindest noch, dass er eine massive Kopfnuss von einem mit einer roter Jacke bekleideten Mann bekam.
Rechtsanwalt Hilmar Lamprecht, der einen der Angeklagten vertrat, machte deutlich, dass die Aussagen für ein gemeinschaftliches Handeln nicht ausreichen. Klar sei auch, dass alle Beteiligten ziemlich angetrunken und die Zeugenaussagen widersprüchlich waren.
Nachdem auch der ermittelnde Polizeibeamte kein Augenzeuge der Schlägerei war, verständigten sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Richterin Sieglinde Tettmann und Rechtsanwalt Hilmar Lamprecht darauf, das Verfahren einzustellen.
Richterin Sieglinde Tettmann gab noch bekannt, dass die Angeklagten vorbestraft sind und unter Bewährung stehen. Sie gab den drei Männern noch den Rat mit auf den Weg, mit Alkohol und Gewaltausbrüchen in Zukunft vorsichtig zu sein.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.