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Entscheidung erst nach Vorlage der Zahlen


Autor: Wolfgang Saam

Oberleichtersbach, Donnerstag, 05. März 2020

Einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der kommunalen Klärschlammbearbeitung und -entsorgung zwischen den Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz und den Stadtwerken Bad Brückenau sti...


Einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der kommunalen Klärschlammbearbeitung und -entsorgung zwischen den Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz und den Stadtwerken Bad Brückenau stimmte der Oberleichtersbacher Gemeinderat einmütig zu.

Momentan wird der Klärschlamm aus der Kläranlage Unterleichtersbach in eine Verbrennungsanlage gebracht. Da ein Teil des Oberleichtersbacher Abwassers bereits jetzt in die Kläranlage Trübenbrunn fließt, müsste sich die Gemeinde sowieso an den Kosten beteiligen. Werden die Kosten von den Allianzgemeinden mitgetragen, so sind auch Förderungen möglich. Da noch keine Zahlen auf dem Tisch liegen, werde man, wenn alle Angebote vorliegen endgültig entscheiden.

Überschwemmungsgefahr

In ihrer Stellungnahme zur Einleitung von Niederschlagswasser vom Betriebsgelände der Firma Rhönschotter GmbH in den Röthbach lehnt die Gemeinde dies vorläufig ab.

Selbst wenn die Auflagen des Wasserwirtschafts- und Landratsamtes zum Bau von Regenrückhaltebecken und weitere bauliche Maßnahmen erfüllt seien, kann eine Überschwemmungsgefahr im Wohngebiet am Buchrasen nicht ausgeschlossen werden.

Hier sieht die Gemeinde noch weiteren Klärungsbedarf mit dem Wasserwirtschafts- und Landratsamt.

Dem Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Einfamilienhauses in Breitenbach stimmten die Gemeinderäte unisono zu. Allerdings unter der Auflage, dass der Antragssteller eine Hebeanlage zur Einleitung des Abwassers in das öffentliche Kanalnetz auf eigene Kosten bauen müsse.

Neue Lautsprecheranlage

Für den Antrag des St. Johannesvereins Oberleichtersbach für den Haushalt 2020 votierten die Räte ohne Gegenstimme. Die Höhe steht noch nicht fest. Im Haushaltsjahr 2019 musste die Gemeinde etwa 100 000 Euro dafür in Haushalt einstellen. Dem Antrag der Kirchenverwaltung Modlos auf Zuschuss für eine neue Lautsprecheranlage stimmten die Gemeinderäte ebenfalls zu. Sie bewilligten zehn Prozent der Kosten in Höhe von 2623 Euro, also 262 Euro.

Einen früheren Beschluss des Gemeinderats, das Gebiet im Bebauungsplan "Bergfeld III" in Mitgenfeld als Dorfgebiet auszuweisen, lehnte das Landratsamt ab. Er musste dahingegen geändert werden, dass das Baugebiet nun als Wohngebiet ausgewiesen wird.