Enteignung wegen neuem Gerätehaus?
Autor: Evi Seeger
Hemhofen, Mittwoch, 04. Juni 2014
von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger
Hemhofen — Zur Zeit schützt noch ein Erdwall das dahinter liegende Wohngebiet "Zobelstein Nord" vor dem Lärm der Staatsstraße. Das wird eines Tages anders werden. An der Stelle soll ein gemeinsames Gerätehaus für die Feuerwehren Hemhofen und Zeckern errichtet werden, das die Funktion des Lärmschutzwalls übernimmt. Dafür muss der Bebauungsplan - und nachfolgend auch der Flächennutzungsplan - geändert werden. In der Sitzung wurde deutlich, dass die Bauleitplanung die Gemeinde sicher noch geraume Zeit beschäftigen wird. Städteplaner Leonhard Valier arbeitete mit den Räten die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen ab. In der langen Reihe der Träger öffentlicher Belange gab es zwar keine gravierenden Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung.
Viele Voraussetzungen müssen jedoch geschaffen werden, ehe überhaupt an den Neubau des Feuerwehrhauses gedacht werden kann. Da ist zum einen die Anbindung des Feuerwehrgeländes an die Staatsstraße. Dafür wird eine eigene Ausfahrt notwendig. Diese müsse im Detail geplant und mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden, erläuterte Valier. Die Ausfahrt dürfe nur genau an der im Bebauungsplan vorgesehenen Stelle gebaut und auch nur durch die Feuerwehr genutzt werden.
Der Schallschutz für die Wohnbebauung ist ein ganz wesentlicher Punkt, der den Immissionsschutz beschäftigt. Nach Beseitigung des Erdwalles müsse "unverzüglich" mit dem Bau der Ersatzabschirmung begonnen werden, hieß es.
Man habe sich geeinigt, dass zwischen Abbruch und Beginn der neuen Abschirmung maximal neun Monate liegen dürfen, teilte der Planer mit.
Debatte um Schallschutzfenster
Mit dem Bau des Feuerwehrgebäudes dürfte für die Zobelstein-Bewohner der Geräuschpegel von der viel befahrenen Straße sogar geringer werden. Denn der Wall hat eine Höhe von fünf Metern, das künftige Gebäude soll jedoch höher werden. Bei einem Wohnhaus komme es allerdings zu Schallüberschreitungen. Dass das Landratsamt in seiner Stellungnahme deshalb Schallschutzfenster vorschlägt, führte zu einer lebhaften Diskussion. Nach einem persönlichen Gespräch konnte Bürgermeister Ludwig Nagel (CSU) jedoch mitteilen, dass die betroffenen Anwohner keine Forderungen stellen, sofern sich für sie nichts verändert.
Von größerer Tragweite dürfte der Widerspruch einer Grundstücksbesitzerin sein, deren Fläche zum Teil im Plangebiet liegt. Ihr Grundstück werde durch die Planung zerschnitten, es erleide eine Wertminderung, sei von Westen her nicht mehr anzufahren und so nicht mehr ordentlich zu bewirtschaften. Sie forderte daher, ihr Grundstück aus dem Plangebiet herauszunehmen.
Leonhard Valier hatte in der Abwägung vorgesehen, dass das private Grundstück Bestandteil der Planung bleiben solle. Mit dem Hinweis auf die Planungshoheit der Gemeinde brachte Thomas Koch (FW) als eine Zwangsenteignung ins Gespräch. Auch Bürgermeister Nagel hält das für eine Möglichkeit. Die andere wäre, dass man sich mit der Eigentümerin über einen Kaufpreis einigt. Valier zeigte auf, dass der Weg noch lang ist: Als erstes müsse die Tiefbauplanung für die Anbindung an die Staatsstraße gemacht werden. Dann folge eine weitere Auslegung, Grundstücksverhandlungen und der Bauantrag für das Feuerwehrgebäude.