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Einzelfallentscheidung bei Photovoltaik


Autor: Matthias Einwag

Ebensfeld, Dienstag, 18. November 2014

Bauausschuss  Eine generelle Zu- oder Absage für neue Photovoltaikanlagen gibt die Gemeinde Ebensfeld nicht. Die Bauausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Genehmigung ausgesprochen werden kann oder nicht.
Der Ebensfelder Gemeinderat will jeweils im Einzelfall entscheiden, ob eine neue Photovoltaikanlage genehmigt wird. Einen Grundsatzbeschluss wollten die Angehörigen des Bauausschusses am Dienstagnachmittag nicht fassen. Archivbild: Matthias Einwag


von unserem Redaktionsmitglied 
Matthias Einwag

Ebensfeld — Einen Grundsatzbeschluss, unter welchen Modalitäten neue Photovoltaikanlagen auf dem Gemeindegebiet geschaffen werden dürfen, wollten die Mitglieder des Bauausschusses am Dienstagnachmittag nicht treffen. Vielmehr wollen sie in konkreten Einzelfällen entscheiden.
Nachdem Bauamtsleiter Gerhard Schneider erklärt hatte, dass immer wieder entsprechende Anfragen bei der Gemeindeverwaltung eingingen, wurde die Thematik erörtert. Bürgermeister Bernhard Strorath (CSU) plädierte dafür, die Entscheidungen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und zu beschließen. Die Mitglieder des Ausschusses schlossen sich dieser Sichtweise einstimmig an.
Einmütig sprach sich das Gremium für die drei Bauanträge aus, die in der Sitzung behandelt wurden: Die Eheleute Sonja und Nils Evermann beabsichtigen auf einem Grundstück im Baugebiet "Hintere Gartenstraße" in Kleukheim ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Bürgermeister Bernhard Storath wies darauf hin, dass noch zwei Bauplätze in diesem Baugebiet zu verkaufen sind, die momentan der Gemeinde gehören. Grünes Licht erhielten auch die Eheleute Katharina und Wolfgang Erben, die im Innerortsbereich von Kleukheim eine Unterstellhalle bauen wollen. Ebenfalls in Kleukheim wollen die Eheleute Sandra und Markus Finzel einen überdachten Holzlagerplatz anlegen. Weil der Standort außerhalb der im Bebauungsplan "Hintere Gartenstraße" festgesetzten Fläche liegt, beantragten sie eine Befreiung. Der Schuppen mit einem Pultdach, der nicht den materiellen Anforderungen des Baugesetzbuchs entspricht, erhielt dennoch eine Genehmigung, denn die Voraussetzung dafür seien erfüllt, hieß es in der Begründung.