Einsicht in letzter Minute
Autor: Michael Busch
Herzogenaurach, Donnerstag, 28. März 2019
Michael Busch Ursprünglich ging es um eine Beleidigung. Im Jahr 2017 soll es in der Ringstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein. Worte, die so nicht fallen sollten,...
Michael Busch Ursprünglich ging es um eine Beleidigung. Im Jahr 2017 soll es in der Ringstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein. Worte, die so nicht fallen sollten, wurden ausgetauscht. Letztlich landete dieser Fall vor dem Erlanger Amtsgericht, bei dem auch weitere Zeugen vernommen wurden.
Zwei dieser damaligen Zeugen standen nun vor Gericht. Denn die damalige Verhandlung brachte mit sich, dass die Aussagen der Zeugen, die eine Person entlasteten sollten, falsch waren. In der Folge hieß das, dass sie der damaligen Angeklagten zum einen nicht helfen konnten, zum anderen aber sich wegen einer uneidlichen Falschaussage nun selber zu verantworten hatten.
Lügen vor Gericht ist schlecht
Der an die beiden Zeugen gesendete Strafbefehl wurde allerdings nicht akzeptiert und Einspruch erhoben. Weder mit der Höhe der Strafe noch der Schuldzuweisung generell sei man einverstanden. Nun sollte Hagen Förster, Richter am Amtsgericht, entscheiden, ob dieser Einspruch gerechtfertigt sei oder weiterhin der Vorwurf aufrechterhalten werde, dass beide gelogen hätten.
Direkt nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin, bat dieselbe um ein Rechtsgespräch. Dies ist die Möglichkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu versuchen, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Offensichtlich war der Vorschlag der Staatsanwältin, für die beiden Angeklagten einen Lösungsweg zu beschreiten, nicht ganz so einfach. Denn nach dem zeitlich kürzeren Rechtsgespräch, bei denen die Angeklagten nicht dabei sind, erfolgte eine deutlich längere Auszeit durch die Rechtsanwältin, die mit ihrer Mandantin und dem zweiten Angeklagten ohne anwaltliche Vertretung ein langes Gespräch zu führen hatte.
"Brav sein" ist angesagt
Doch gut Ding braucht bekanntlich Weile. Die beiden Falschaussagenden zogen ihren Einspruch zurück und baten nur darum, dass die Strafen nochmals zu überlegen und hoffentlich zu mindern seien. Dem folgte sowohl die Staatsanwältin in ihren Ausführungen als auch Richter Förster in seiner abschließenden Urteilsverkündung. "Drei Monate auf Bewährung" wurden im Namen des Volkes ausgesprochen. Der Richter fügte hinzu: "Das ist das gesetzliche Minimum in solch einem Fall."
Positiv sei die Rücknahme des Einspruchs auf alle Fälle gewesen. Denn es drohte ein langes Verfahren, bei dem ausgerechnet die Streitbeteiligten des ersten Verfahrens hätten als Zeugen aussagen müssen. Je 500 Euro müssen an Kinderschutzbund und die Initiative krebskranker Kinder bezahlt werden.