Einige Räte fühlten sich schlecht informiert
Autor: Oswald Türbl
Schondra, Donnerstag, 23. Juni 2022
Mit Skepsis reagierten einige Mitglieder des Marktgemeinderates Schondra auf den Antrag zum Bau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Kellergarage in der Marktstraße. Das geplante Gebäude hat...
Mit Skepsis reagierten einige Mitglieder des Marktgemeinderates Schondra auf den Antrag zum Bau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Kellergarage in der Marktstraße. Das geplante Gebäude hat eine Breite von zehn Metern und an der Mühlstraße eine Höhe von zehn Metern; von dort erfolgt auch die Zufahrt zu den Garagen. Diskussionen gab es unter anderem wegen der geringen Abstandsflächen zur Mühlstraße und wegen der Tatsache, dass das Grundstück nahezu vollständig bebaut wird. Horst Conze (ABS) kritisierte, dass er bei einem solchen komplexen Antrag keine Vorinformation bekommen habe; er und drei weitere Ratsmitglieder stimmten dem Antrag nicht zu, so dass der Antrag mit 7 zu 4 Stimmen genehmigt wurde.
Der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle im 60 Meter-Bereich zur Schondra erteilte der Rat das Einvernehmen. Roman Jörg (CSU) verlangte den Zusatz, dass die Schondra nicht verrohrt werden dürfe und grundsätzlich müsse sichergestellt werden, dass die im Bauantrag angegebene Nutzung zwingend einzuhalten ist.
Ein Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und einer Überdachung in Untergeiersnest wurde genehmigt.
"Am Heppengraben" entsteht ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und PV-Anlage, obwohl das Vorhaben die Baugrenzen nicht einhält und im nordwestlichen Bereich zwei Meter hoch aufgefüllt wird. Zudem liegt die PV-Anlage an der Grundstücksgrenze zur Straße hin. Das Landratsamt wird prüfen, ob es mögliche Blendwirkungen gibt. Die übrigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt der Gemeinderat. Am 5. Juli wird der Haushalt verabschiedet.