Druckartikel: Einbrecher gab sich als Retter aus: 27-Jähriger aus dem Landkreis muss ins Gefängnis

Einbrecher gab sich als Retter aus: 27-Jähriger aus dem Landkreis muss ins Gefängnis


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 18. Mai 2016

Stephan Herbert Fuchs Von der "Schlüsselfrage" sprach Amtsrichter Torsten Meyer. Tatsächlich ging es im Wesentlichen darum, ob ein 27-jähriger Mann aus dem ...


Stephan Herbert Fuchs

Von der "Schlüsselfrage" sprach Amtsrichter Torsten Meyer. Tatsächlich ging es im Wesentlichen darum, ob ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach die Wohnungstür eines Kumpels aufgesperrt oder aufgehebelt hat, um 350 Euro Bargeld zu entwenden. Das Gericht entschied auf aufhebeln und so wurde der 27-Jährige wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl und versuchter Körperverletzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte hatte sich für seine Tat eine abenteuerliche Erklärung zurechtgelegt. Er wollte angeblich genau wissen, dass das Geld aus Drogengeschäften stammt. Um neue Drogengeschäfte zu verhindern, will er das Geld an sich genommen haben. So recht konnte das im Gerichtssaal allerdings kaum jemand nachvollziehen, zumal es der Angeklagte bereits auf 13 Vorstrafen brachte. Die Akten für zwei weitere Strafverfahren hatte Staatsanwältin Ramona Herold bereits auf dem Tisch liegen.
Dabei war der Einbruch nicht das einzige Delikt, für das der Himmelkroner bestraft wurde. Während der Tat am frühen Abend des 29. Dezember vergangenen Jahres wurde er vom Wohnungsinhaber überrascht. Als ihn der zur Rede stellen wollte, soll er ihn auch noch angegriffen und am Kragen gepackt haben.
Den Einbruch und den Diebstahl räumte der Angeklagte vor Gericht unumwunden ein. Allerdings hatte er auch kaum eine andere Wahl. Ganz auszuschließen war die Sache mit dem Schlüssel auch nicht, denn der Wohnungsinhaber hatte den Angeklagten tatsächlich vier Wochen vorher zwei Mal bei sich übernachten lassen. Während der Angeklagten aber behauptete, dass ihm der Wohnungsinhaber ständig Drogen aufdrängen möchte, ergab eine Auswertung der SMS-Nachrichten auf dem Handy des Mannes, dass der Wohnungsinhaber gar nichts mit dem Angeklagten zu tun haben wollte.
So sagte es der Wohnungsinhaber auch vor Gericht aus. Dabei räumte er mit der Einlassung des Angeklagten auf, dass das Geld aus Drogengeschäften stamme. "Kein Wort davon ist wahr", sagte der Mann. Das Geld habe er zu Weihnachten von seinen Eltern bekommen. Bis heute habe er nichts davon zurückbekommen. "Hätte er sich entschuldigt und mir das Geld zurückgegeben, dann wäre die Sache für mich aus der Welt gewesen", sagte der Zeuge. Auf die Frage der Verteidigung, ob er jemals Drogengeschäfte mit dem Angeklagten getätigt habe, machte der Zeuge keine Angaben. Das ist sein gutes Recht, denn wenn sich ein Zeuge durch wahrheitswidrige Angaben selbst belasten würde, dann kann er die Aussage verweigern.
Letztlich war es das Vorstrafenregister, das eine Bewährungsstrafe verhinderte. Zu oft hatte der Angeklagte bei seinen 13 Eintragungen bereits Bewährungsauflagen missachtet und musste einen Teil der Strafen bereits im Justizvollzug absitzen. 2014 sorgte er für Schlagzeilen, als er nach einem Ladendiebstahl untergetaucht war und per Haftbefehl gesucht wurde. Als ihn die Polizei einige Tage danach festnahm und in die JVA Bayreuth transportierte, entwischte der junge Mann kurz vor den Toren der Haftanstalt und war wieder für einige Tage verschollen. Bis März 2015 war er dann in Haft, bis September 2015 auf Entzug und Ende im Dezember kam es dann zu dem Einbruch.
Auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren plädierte Staatsanwältin Ramona Herold. Mit seiner Geschichte von den Drogengeldern, die er sichern wollte, um neue Drogengeschäfte zu verhindern, wolle sich der Angeklagte als "Retter der Welt" darstellen. In Wirklichkeit sei er aber absolut unglaubwürdig, so die Anklagevertreterin. Verteidiger Wolfgang Schwemmer ließ dagegen kein gutes Haar an dem Zeugen und glaubte seinem Mandanten. Der habe eben alles versucht, um sich aus dem Gefahrenbereich der Drogen fernzuhalten.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Torsten Meyer sah dies anders und urteilte auf ein Jahr ohne Bewährung.