Ein weiterer Windradbau steht vorerst
Autor: Klaus Schmitt
Sailershausen, Samstag, 18. April 2015
von unserem Redaktionsmitglied klaus schmitt Sailershausen — Da waren's nur noch drei: drei Baustellen im Sailershäuser Wald, auf denen weiter die geplanten Windräder gebaut werde...
von unserem Redaktionsmitglied
klaus schmitt
Sailershausen — Da waren's nur noch drei: drei Baustellen im Sailershäuser Wald, auf denen weiter die geplanten Windräder gebaut werden dürfen. Anders ausgedrückt: Sieben Baustellen ruhen derzeit. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat für das Windrad Nummer vier dieser Tage einen Baustopp verfügt. Im Juristendeutsch heißt das: Das Gericht hat die "aufschiebende Wirkung" einer Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamts Haßberge "wiederhergestellt". Das bedeutet konkret: Windrad Nummer vier darf (vorerst) nicht weitergebaut werden.
Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Würzburg informierte der Anwalt der Kläger unsere Zeitung und legte dazu den Beschluss des Gerichts per Mail vor.
Eine Bestätigung des Gerichts konnte über das Wochenende nicht eingeholt werden.
Ähnliche Beschlüsse hatte das Verwaltungsgericht bereits für die Windräder fünf bis zehn erlassen. Derzeit darf nur an den Windrädern eins bis drei weiterhin gearbeitet werden. Sie werden auch fertiggestellt, denn die Genehmigungen für diese drei Anlagen sind bereits rechtskräftig.
47 Millionen Euro
Bauherr und künftiger Betreiber (wenn die Klagen endgültig abgewiesen werden sollten) ist die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH und Co.KG, hinter der der Landkreis und die Kommunen im Landkreis stehen.
47 Millionen Euro will die Gesellschaft in den Bau und Betrieb der zehn Windräder investieren.
Gegen den Baustopp-Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg haben im Fall der sechs Windräder (fünf bis zehn sowohl der Bauherr als auch das Landratsamt als Genehmigungsbehörde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung des VGH wird im Mai erwartet. Dabei geht es um die Frage, ob der Baustopp bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Ein Urteil in der Sache selbst hat das Verwaltungsgericht in Würzburg noch nicht gesprochen.