Druckartikel: Ein kleines bisschen wie Weihnachten

Ein kleines bisschen wie Weihnachten


Autor: Bernhard Panzer

Herzogenaurach, Freitag, 11. Dezember 2020

Die Stadt will auch 2021 keine Gebühren für eine Sondernutzung öffentlicher Flächen in der Innenstadt verlangen. Das gilt für die Außengastronomie ebenso wie für Auslagen von Geschäften. Die neue Vorsteuerregelung bittet außerdem die Vereine nicht zur Kasse.
In Corona-Zeiten tritt der Herzogenauracher Stadtrat im Vereinshaus zusammen, letztmals im alten Jahr am kommenden Donnerstag.  Foto: B. Panzer


bernhard Panzer

Wenn der Stadtrat am kommenden Donnerstag zu seiner letzten Sitzung vor Weihnachten zusammenkommt, dann gibt's auch ein paar positive Nachrichten für Vereine und Geschäftsleute. Ein klein bisschen Weihnachten also, kurz vor dem vierten Advent.

Corona bestimmt den ersten Punkt der Tagesordnung. Die Stadt kommt den Gastronomen und Einzelhändlern entgegen, indem sie auf die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen in der Innenstadt verzichtet. Das war im Zuge der Corona-Pandemie schon für 2020 vom Stadtrat so beschlossen worden und wird jetzt für kommendes Jahr verlängert. Diese Förderung und Unterstützung gilt für Gastronomie, Handel und Dienstleistung, wie es im Beschlussvorschlag heißt.

Ein "schönes Zeichen"

Das bedeutet, dass für Außengastronomie oder auch Verkaufsauslagen und Werbeaufsteller von Geschäften keine Gebühr verlangt wird. Ausgenommen sind jedoch etwaige Teilnahmegebühren an Veranstaltungen und Märkten, aber auch Werbe- und Infostände. Vor allem die Gaststätten sollen davon profitieren können, die zurzeit geschlossen haben müssen, in der warmen Jahreszeit des kommenden Jahres dann ja geöffnet haben, wie Bürgermeister German Hacker hofft. Er sieht die Verlängerung des Beschlusses um ein Jahr als "schönes Zeichen" und stellt fest: "Wir tun jetzt nicht lang rum."

Wer eine Sondernutzung in Anspruch nehmen will, muss diese aber auch weiterhin beantragen, heißt es in der von Thomas Nehr aus der Bauverwaltung verfassten Vorlage weiter. Man braucht eine gültige Erlaubnis. Es werden dafür dann die Gebühren storniert. Die Verwaltung betrachtet das Entgegenkommen als unbürokratische Unterstützung.

Hacker dankt der Bevölkerung

Bürgermeister Hacker dankt indes der Bevölkerung, die seiner Meinung nach die Gastronomen nach Kräften unterstützt, indem sie die To-go-Angebote wahrnimmt. Freilich könnten dadurch nicht die erhofften Umsätze erzielt werden, aber "es hilft auch viel". Sein Lob findet auch die Gutscheinaktion, die nach dem Frühjahr nun auch im Winter gestartet worden ist. Bei solchen Aktionen zeige sich, dass Herzogenaurach eine Stadt der kurzen Wege sei, sagt Hacker. Da sei Solidarität spürbar.

Hallenmiete steigt nicht

Positive Nachrichten gibt es auch für die Herzogenauracher Vereine. Und zwar dahingehend, dass die Hallenmieten und die Nutzungsentgelte für städtische Sportanlagen nicht erhöht werden sollen. Das will die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Stadt für bestimmte Dienstleistungen ab dem kommenden Jahr umsatzsteuerpflichtig ist. Das wurde bereits für die städtischen Parkplätze behandelt, mit einem anderen Ergebnis allerdings. Das Parken wird etwas teurer, weil die Umsatzsteuer an die Nutzer weitergegeben wird. Nicht so bei Turnhallen und Sportanlagen. Hier schlägt die Verwaltung vor, die bisherigen Beträge zu belassen, also inklusive der Umsatzsteuer. Die Stadt muss diese - ab 2021 sind es wieder 19 Prozent - allerdings abführen. Das ergibt, wie Bürgermeister Hacker im FT-Gespräch erwähnte, Mindereinnahmen im unteren fünfstelligen Bereich, was durchaus verkraftbar sei. Für die Vereine sei es aber eine spürbare Unterstützung. Zumal viele Vereine gar nicht vorsteuerabzugsberechtigt wären.

Für die Stadt indes sollte die Vorsteuer in der Summe ein Vorteil sein, wie Hacker anmerkte. Er nannte ein Beispiel. Beim Bau einer Halle spare man sich die 19-prozentige Steuer, sofern die Halle vermietet werde. Auf diese Einnahmen müsse zwar die Vorsteuer gezahlt werden. Im Vergleich mit den Investitionskosten seien diese Beträge freilich sehr gering.

Das ist auch bei der Halle fürs Gymnasium so, die in den kommenden Jahren ins Auge gefasst werden soll. Falls die Planungen durch Corona nicht komplett durcheinander gewirbelt werden. Da könnte man anteilig profitieren: Für die Schulnutzung gilt die Vorsteuerregelung nicht, für die darüber hinausgehende Vermietung an Vereine aber schon. Das bräuchte dann einen Teilungsschlüssel.

Publikum zugelassen

Für den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates am kommenden Donnerstag um 18 Uhr, die insgesamt fünf Tagesordnungspunkte hat, ist Publikum zugelassen - trotz Corona. Die Stadt übe ja eine hoheitliche Tätigkeit aus, die nicht beeinträchtigt werden dürfe, sagte Hacker. "Der öffentliche Bereich muss funktionieren." Selbstverständlich gelten die entsprechenden Bestimmungen - Abstand, Maske, Desinfektion. Jedenfalls wäre im Vereinshaus Platz für interessierte Besucher vorhanden. Die Stadträte selbst tragen in den Sitzungen schon länger Maske und halten Abstand.