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Ein Joint zum Lockdown-Ende


Autor: Stephan Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 17. März 2021

An der Kieswäsch hat die Polizei einen 20-jährigen Kulmbacher mit Marihuana erwischt. Deshalb musste er gestern vor dem Jugendrichter antreten.
Mit einem Joint wollte ein junger Mann an der Kieswäsch gemeinsam mit Freunden das Ende des Lockdowns feiern. Aber er hatte die Rechnung ohne die Kulmbacher Polizei gemacht. Symbolfoto: Aleksej/Adobe Stock


Stephan Herbert Fuchs Es war nur ein Joint, aber auch der ist, aus gutem Grund, verboten. So ganz scheint sich das bei jungen Leuten noch immer nicht herumgesprochen zu haben. Weil er 0,7 Gramm Marihuana mit sich geführt hat, ist ein 20 Jahre alter angehender Student aus Kulmbach zu 100 Euro und zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Er habe sich etwas gönnen wollen, räumte der 20-Jährige freimütig vor Gericht ein. Zusammen mit einigen Freunden hatte er sich am Nachmittag des 12. Mai an der Kieswäsch getroffen, um die Aufhebung des Lockdowns zu feiern. Mit dabei: die Polizei, denn die Beamten fahren dort regelmäßig Streife.

Zunächst hatte der Angeklagte noch versucht, das Päckchen mit dem Rauschgift verschwinden zu lassen. Doch das half nichts, die Polizisten suchten das Umfeld genauestens ab. Dann verweigerte der junge Mann gegenüber der Polizei jegliche Aussage, aber auch das sollte nichts bringen, denn die Lage war eindeutig.

Bei der für Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren obligatorischen Jugendgerichtshilfe gab er dann alles zu. Der junge Mann habe völlig naiv gehandelt, sagte Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes. Weil der Angeklagte im "Chill-Modus" jegliche Konsequenzen ausgeblendet habe, fand letztlich auch das wesentlich mildere Jugendstrafrecht Anwendung.

Das Problem des jungen Mannes war es, dass er fast auf den Tag genau zwei Jahre zuvor schon einmal mit Rauschgift erwischt worden war. Obwohl es damals gleich 13 Fälle des unerlaubten Erwerbs waren, kam er mit der Einstellung gegen eine Arbeitsauflage von 60 Sozialstunden davon. Zwei Jahre lang habe er absolut nichts mehr genommen, erklärte er dem Richter. "Ich komme gut aus ohne Rauschgift", sagte er und zeigte sich geläutert. Die jetzige Gerichtsverhandlung habe ihm nun noch "den finalen Schubser" gegeben. Er habe jetzt daraus gelernt und trinke halt lieber mal ein oder zwei Bier, wenn es etwas zu feiern gibt.

Eine doppelt so hohe Geldauflage und doppelt so viele Arbeitsstunden wie später verhängt wurden beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Trotz eines soliden Lebenslaufes sei der Beschuldigte dem Erwachsenenstrafrecht schon sehr nah, so der Anklagevertreter.

Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner entschied schließlich auf die 100 Euro zu Gunsten der Geschwister-Gummi-Stiftung. In der gleichen Einrichtung muss der Angeklagte nun auch die Arbeitsstunden ableisten. Berner redete dem jungen Mann eindringlich ins Gewissen: "Das nächste Mal geht es gravierender aus." Sollte der Angeklagte nicht innerhalb von zwei Monaten zahlen, muss er mit einem Ungehorsamsarrest rechnen. Außerdem trägt er als Verurteilter auch die Kosten des Verfahrens.