Ein Ja mit Einschränkungen
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Kronach, Donnerstag, 12. Dezember 2019
Zwei Anträge auf Vorbescheid über Errichtung von Wohnhäusern führten in der Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Kronach zu kleineren Diskussionen. Für beide wurde...
Zwei Anträge auf Vorbescheid über Errichtung von Wohnhäusern führten in der Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Kronach zu kleineren Diskussionen. Für beide wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt, allerdings mit Einschränkungen und Änderungsempfehlungen.
Bei dem einen Antrag auf Vorbescheid handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw-Garage, Carport und Holzlege. Dieses Bauvorhaben liegt im Außenbereich und stellt eine Erweiterung eines gartenbaulichen Betriebes dar, informierte Stadtplaner Daniel Gerber. Grundsätzliche Einwendungen bestehen nicht. Allerdings wird aus städtebaulichen Gründen zur Vermeidung der Zersiedelung zur Auflage gemacht, das geplante Hauptgebäude, wenn technisch möglich, deutlich näher am bisherigen Gebäudebestand zu errichten.
Beim zweiten Antrag auf Vorbescheid handelt es sich um den Ersatzneubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in der Haingasse in Kronach. Hierzu gab der Stadtplaner bekannt, dass es sich auch hier um ein Bauvorhaben im Außenbereich handelt und sich dieses in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Laut Gerber bestehen gegen diesen Ersatzneubau keine grundsätzlichen Einwendungen. Allerdings sollte sich dieser in Bezug auf die Gebäudeabmessungen noch besser an der näheren Umgebung orientieren.
Überdimensioniert
Gebäudeabmessungen von 20 mal 13 Meter erscheinen überdimensioniert (das bisherige Gebäude hat die Abmessungen 10 mal 13 Meter). Im Zuge des Antrages auf Baugenehmigung ist eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nachzuweisen und der stadt- und landschaftsprägende Baumbestand auf dem Grundstück zu erhalten.
Die vom Stadtplaner Gerber gemachten Vorbemerkungen wurden in dem einstimmigen Beschluss auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit aufgenommen.
Für den Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Hinterstöcken wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es wurde auf den vom Landkreis geplanten Radweg entlang der Kreisstraße 12 hingewiesen. eh