Ehemaliges Wirtshaus in Stockheim wird Tagespflegestätte
Autor: Karl-Heinz Hofmann
Stockheim, Dienstag, 16. Februar 2016
Eine seit Langem geplante Tagespflegestätte für hilfsbedürftige Menschen in Stockheim kommt ihrer Verwirklichung näher. Bei einem Ortstermin konnte sich Bür...
Eine seit Langem geplante Tagespflegestätte für hilfsbedürftige Menschen in Stockheim kommt ihrer Verwirklichung näher. Bei einem Ortstermin konnte sich Bürgermeister Rainer Detsch vom guten Baufortschritt überzeugen. Es sollen 15 Pflegeplätze für Tagespflege entstehen. Die hilfsbedürftigen Menschen werden dabei auch mit Essen und Getränken versorgt. Es wird ein Hol- und Bringdienst als besonderer Service angeboten.
Bauherrin und Einrichtungsleiterin Elisabeth Baierlein erwarb vor einiger Zeit die Traditionsgaststätte Franken-Bräu im Ortskern von Stockheim an der der B 85. Zur Erfüllung ihres Wunsches, darin ein teilstationäres Angebot für hilfsbedürftige Menschen zu errichten, habe sie der Bürgermeister bei Behördengängen und Genehmigungsverfahren wirklich vorbildlich unterstützt, sagt Baierlein und spricht dem Gemeindeoberhaupt großen Dank aus.
Dieser selbst zeigt
sich erfreut über die Baufortschritte und war von Anfang an vom Gedanken fasziniert, in dieses seit Jahren leer stehende Gebäude wieder Leben zu bringen. "Dies wird eine Bereicherung für Stockheim und für den Landkreis Kronach", sagte Detsch. "Wir kommen mit dieser Einrichtung unserem Motto, eine familienfreundliche Gemeinde zu sein, wieder ein ganzes Stück näher."
Lücke wird geschlossen
Elisabeth Baierlein informiert, dass das Betriebskonzept die Lücke zwischen ambulanter häuslicher Pflege und dem dauerhaften Aufenthalt in einem Senioren- beziehungsweise Pflegeheim schließt. Mit dem Gebäude des Ambulanten Pflegedienstes und dem teilstationären Angebot werden hilfsbedürftige Menschen tagsüber beraten, gepflegt und betreut.
Dabei stehen folgende Betreuungsschwerpunkte im Vordergrund: der Austausch und die gesellschaftliche Teilhabe, die fachliche Beratung und die Kontaktpflege mit anderen Menschen, die Förderung der Alltagsaktivität und die Aufrechterhaltung der selbstständigen Lebensführung älterer Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit. Natürlich gehören dazu auch die Vermeidung von vollstationärer Versorgung, die Entlastung privater Pflegepersonen und die Pflege und rehabilitative Maßnahmen. Der Gesetzgeber räumt der ambulanten Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen Vorrang gegenüber der vollstationären Pflege ein. Demnach haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen einer Tagespflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Dabei umfasst die teilstationäre Pflege auch die notwendige Beförderung der pflegebedürftigen Person von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.
Im Mittelpunkt der konzeptionellen Überlegungen steht die Barrierefreiheit der Betriebsstätte für Besucher, Gäste, Angehörige und Mitarbeiter. Pflegebedürftige Menschen können auch dann weiter zu Hause wohnen bleiben, wenn tagsüber die Versorgung durch Angehörige nicht ausreichend gesichert ist. Die Tagespflege sieht sich als eine Erweiterung des Versorgungsangebotes, erklärt Elisabeth Baierlein, die seit 2008 den von ihr gegründeten ambulanten Pflegedienst erfolgreich leitet. Seit Monaten wird am Gebäude gearbeitet, um helle, freundliche und barrierefrei zugängliche Räumlichkeiten zu schaffen. Mit der Fertigstellung rechnet Baierlein spätestens im Sommer. eh