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Ebracher stellen sich quer


Autor: Anette Schreiber

Ebrach, Dienstag, 10. Mai 2016

Der Gemeinderat will aus der Verantwortung, falls etwas passiert, und verweigert seine Zustimmung für die Umnutzung einer Immobilie als Unterkunft für Asylbewerber. Die örtliche Feuerwehr ist nicht in das Objekt eingewiesen.
Auch das gehört zu den Brandschutzvorschriften - die Kennzeichnung des Fluchtwegs. Symbolfoto: Ronald Rinklef


Anette Schreiber

Der Feuerwehrkommandant will die Verantwortung nicht übernehmen. Die Gemeinde verweigert ihre Zustimmung: Schon wieder sorgt die Unterbringung weiterer Asylbewerber in der Gemeinde Ebrach für Aufregung. Knackpunkt ist der Brandschutz in der Immobilie, in der bereits 19 Menschen untergebracht sind. Weitere sollen folgen, sobald die Regularien erledigt sind. Dazu gehören die Genehmigung der Umnutzung des ehemaligen Wohnhauses zu einer Gemeinschaftsunterkunft sowie die Umsetzung von Brandschutz-Maßnahmen.
Verwundert zeigt sich der Marktgemeinderat insbesondere auch darüber, dass private Häuslebauer bestraft werden, wenn sie die für Bauprojekte vorgeschriebenen Verfahrensschritte nicht einhalten. In dem Fall der Asylbewerberunterkunft versteht das Gremium die Vorgehensweise der Genehmigungsbehörde, also des Landratsamtes, nicht. "Erst gemacht, dann genehmigt", stellte Jürgen Gillich (ENL) kopfschüttelnd fest. Zumal die Feuerwehr nicht einbezogen war. "Hier kennt keiner die Zugänge, wie hole ich die Leute da raus?", fragte der Gemeinderat in seiner Eigenschaft als Kommandant der Ebracher Feuerwehr. Angesichts der Vorfälle mit solchen Einrichtungen komme gerade dem Brandschutz besondere Bedeutung zu.
Wie Gillich auf Nachfrage des FT dazu ausführte, habe die Wehr vom Betreiber keine Einweisung erhalten. So wisse man nicht, wo sich wie viele Leute aufhalten und weitere für Feuerwehreinsätze relevante Details. "Oft sind es Kleinigkeiten, die entscheidend sind." Beim anderen Objekt des gleichen Betreibers in Eberau habe man gleichfalls keine Einweisung erhalten, kenne das Haus aber auch von der Substanz her.
Das Landratsamt sei vor Ort gewesen und habe verschiedene Verbesserungen gefordert, konkret Vorschläge zum Brandschutz gemacht, führte Verwaltungsleiter Walter Hanslok in der Gemeinderatssitzung aus.
Wenn die Feuerwehr nicht involviert sei, könne man als Gemeinderat keine Zustimmung geben, stellte allerdings Zweiter Bürgermeister Detlef Panzer (CSU) fest. "Vom Grundsatz müsste es so sein, dass die örtliche Feuerwehr eingebunden ist und Kenntnisse hat", bestätigte der Verwaltungschef. Bürgermeister Max-Dieter Schneider (SPD schlug vor, zuzustimmen unter der Maßgabe, dass die Brandschutzmaßnahmen mit der Wehr besprochen werden.


Wahnsinnige Bedenken

Das genügt dem Gemeinderat allerdings nicht. "Wir haben wahnsinnige Bedenken", sagte Gerd Huber (SPD), aber der Sachverständige entkräfte in seiner Stellungnahme alles, fasste er nach den Ausführungen weiterer Feuerwehr-Gemeinderäte zusammen.
In der Folge verweigerte der Marktgemeinderat seine Zustimmung (also das Einvernehmen, so der Fachbegriff) zu der Nutzungsänderung, da nach Sicht der örtlichen Feuerwehr die Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten seien.
In der Regel werden Bauanträge und die Anträge zur Nutzungsänderung eines Gebäudes bei der Gemeinde eingereicht, so erklärt der "Chefjurist" am Landratsamt, Steffen Nickel, das Prozedere. Die Gemeinde kann dabei ihre Zustimmung nur in Bezug auf planungsrechtliche Gründe verweigern, nicht aus bauordnungsrechtlichen, zu denen der Brandschutz zählt, führt Nickel aus.
Die Gemeinde schickt den Antrag dann ans Landratsamt (Genehmigungsbehörde) weiter, das letztlich entscheidet. Zum konkreten Ebracher Fall stellt Steffen Nickel Mehreres fest und klar: Nur weil das Obergeschoss bisher anders, also nicht für Wohnzwecke, genutzt war, habe man dem Betreiber gesagt, er solle die Nutzungsänderung beantragen.
Das Dachgeschoss ist derzeit nicht bewohnt. Die Asylbewerber wohnen im Erdgeschoss und Obergeschoss, wofür keine Nutzungsänderung beantragt werden müsse. Es handele sich sozusagen um eine größere WG, bemüht Nickel einen Vergleich. Selbstverständlich haben Mitarbeiter des Landratsamtes das Haus besucht und auch in Sachen Brandschutz kontrolliert.
Rauchmelder, Feuerlöscher und zweiter Rettungsweg waren vor Bezug vorhanden. Das Dachgeschoss, so betont Nickel, werde erst dann belegt, wenn die Nutzungsänderung genehmigt und auch hier die brandschutzrelevanten Vorschriften umgesetzt seien. Ein Brandschutzkonzept sei vom Antragsteller angefordert; wenn die Lage vor Ort kompliziert sei, werde die Feuerwehr hinzugezogen.
Wert legt Nickel auf die Feststellung, dass keine Nutzung vor einer bewilligten Nutzungsänderung erfolgt ist. Davon habe man sich vor Ort überzeugt.