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Dunkelrot ist erreicht


Autor: Marco Meißner

Kronach, Sonntag, 01. November 2020

Auch der Landkreis Kronach bleibt nicht von der verschärften Corona-Lage in der Republik verschont. Bereits zum Beginn des Wochenendes sprang die Warnampel auf die höchste Stufe. Was jetzt zu beachten ist.
Das Tragen einer Maske wird im Kampf gegen das Virus weiter eine große Rolle spielen. Doch kurzfristig müssen sich die Kronacher noch auf erheblich tiefere Einschnitte in ihren Alltag gefasst machen, weil die Infektionszahlen auch hierzulande rapide steigen. Foto: Marco Meißner


Marco Meissner Die Corona-Lage in Franken wird immer ernster. Auch der Landkreis Kronach bleibt davon nicht verschont. Zum Wochenende wurde in unserer Region die höchste Warnstufe "Dunkelrot" erreicht. Was das bedeutet, teilte das Landratsamt Kronach zusammen mit den Zahlen am Samstag mit.

"Noch vor Inkrafttreten der ab 2. November gültigen Maßnahmen für den von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen ,Lockdown light‘ hat der Landkreis Kronach mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 (101,9; Quelle RKI) die Stufe ,Dunkelrot‘ auf der Corona-Ampel erreicht", stellte Pressesprecher Alexander Löffler in einem Schreiben vom Samstag an die Medienvertreter fest. Seit Sonntag um 0 Uhr hieß es daher, sich auf weitere Schutzmaßnahmen im Kreisgebiet einzustellen, welche die ohnehin schon bestehenden Einschränkungen noch ergänzten. Diese erweiterten Einschränkungen berührten verschiedenste Bereiche des Alltagslebens. Für die Gastronomie bedeutete das eine von 22 auf 21 Uhr vorgezogene Sperrstunde. Hinzu kam, dass der Verkauf von Alkohol ab diesem Zeitpunkt untersagt war. Das betraf alle Verkaufsstellen, auch die Tankstellen.

Für den gestrigen Sonntag wurde zudem noch eine Obergrenze von 50 Teilnehmern für eine Vielzahl möglicher Veranstaltungen festgesetzt. Diese Regelung wurde aber bereits in der Nacht zum Montag um 0 Uhr wieder hinfällig, da seit diesem Zeitpunkt nach den Vorgaben für den "Lockdown light" gehandelt werden muss. Was bedeutet das?

Kontakte vermeiden

"Zu den entsprechenden Maßnahmen gehören unter anderem das Verbot von Veranstaltungen - Ausnahmen sind kirchliche Veranstaltungen und Demonstrationen - sowie die Schließung der Gastronomie, der Kinos, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Museen etc.", so Löffler in der Pressemeldung.

Bei den Einschränkungen der Gastronomie gibt es aber auch Ausnahmen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen ist erlaubt, wenn diese zu Hause verzehrt werden. Außerdem dürfen Kantinen weiterhin betrieben werden.

"Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren", ruft das Landratsamt zu einem besonnenen Verhalten auf. "Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Haushaltes und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen."