Dürfen den Bolzplatz nur Kinder nutzen?
Autor: Dieter Grams
Walsdorf, Samstag, 27. Dezember 2014
von unserem Mitarbeiter Dieter Grams Walsdorf — Die Verwaltung der Gemeinde Walsdorf hat geprüft, ob die Fläche neben dem Kindergarten Arche Noah als Bolzplatz genutzt werden kann...
von unserem Mitarbeiter Dieter Grams
Walsdorf — Die Verwaltung der Gemeinde Walsdorf hat geprüft, ob die Fläche neben dem Kindergarten Arche Noah als Bolzplatz genutzt werden kann. Die Stellungnahmen der Fachbehörden verneinen das. Die derzeitige Darstellung lasse eine Nutzung als Sportplatz nicht zu, so der Fachbereich Bauleitplanung des Landratsamtes. Wenn eine entsprechende Nutzung erfolgen soll, sei eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Der Fachbereich Umweltschutz teilte dazu mit, dass eine Nutzung als Bolzplatz für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) oder den Vereinssport aufgrund der umgebenden Wohnbebauung grundsätzlich nicht möglich ist. Keinerlei Bedenken bestehen bei einer Nutzung durch Kinder, da Kinderlärm priviligiert sei und als sozialadäquat hinzunehmen sei. Allerdings müsse die Gemeinde sicherstellen, dass die Altersbegrenzung auch eingehalten wird.
"Das bedeutet Zaun und Wachtposten", sagte Geschäftsführer Andreas Geck bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Stefan Huttner beantragte, diese Thematik im Ausschuss für Umwelt, Kultur und Soziales weiter zu behandeln. Obwohl dies eine Angelegenheit für den Bauausschuss sei, wie Bürgermeister Heinrich Faatz (CSU) einwandte, folgte das Gremium dem Antrag Huttners.
Das sozialpädagogische Förderzentrum der Don-Bosco-Schule in Stappenbach, wo auch neun Walsdorfer Schüler unterrichtet und betreut werden, erhält einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro zur Finanzierung besonderer Aufweungen.
Das Landratsamt teilte mit Schreiben vom 4. September mit, dass das Staatsministerium des Inneren vorsieht, für Feuerwehrdienstleistende, die für 40 Jahre aktiven Dienst geehrt worden sind, einen siebentägigen, kostenlosen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain zu ermöglichen.
Die Kosten für diesen Aufenthalt liegen bei 230 Euro. Die Kostenerstattung durch das Ministerium erstreckt sich jedoch nicht auf den/die Partner(in). Das Innenministerium sowie der Bayerische Gemeinde- und Städtetag rufen daher dazu auf, dass die jeweilige Gemeinde als Zeichen der Anerkennung die Kosten des Partners übernimmt. Die Entscheidung liege aber selbstverständlich bei den Gemeinden selbst. Der Umweltausschuss empfahl, die Hälfte dieser Kosten zu übernehmen, den Rest solle der beteiligte Feuerwehrverein tragen. Das sah der Gemeinderat anders und beschloss, die Kosten voll zu übernehmen.
Faatz gab bekannt, dass die Walsdorfer Kinderkrippe sowie die beiden Kindergärten mit 366 849 Euro gefördert werden. Auf die Gemeinde entfallen davon 156 693 Euro.