Druckartikel: Drückt er sich vor Unterhaltszahlungen?

Drückt er sich vor Unterhaltszahlungen?


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Samstag, 13. Mai 2017

Verletzung der Unterhaltspflicht wurde einem 31-jährigen Kraftfahrer aus dem nördlichen Landkreis bei der Verhandlung am Amtsgericht in Haßfurt vorgeworfen....


Verletzung der Unterhaltspflicht wurde einem 31-jährigen Kraftfahrer aus dem nördlichen Landkreis bei der Verhandlung am Amtsgericht in Haßfurt vorgeworfen. Laut Vortrag des Rechtsreferendars der Staatsanwaltschaft Bamberg hätte der Mann monatlich 240 Euro Kindsunterhalt leisten müssen. Machte er aber nicht.
Der redegewandte Angeklagte sagte vor Gericht, dass alles nicht so leicht sei: "Ich habe beim Jugendamt und beim Jobcenter nachgefragt, wo ich den Unterhalt entrichten soll, bekam aber bis heute keine Antwort." Auch sei ihm Mitte Februar fristlos gekündigt worden, er hänge komplett in der Luft. Die Kündigung habe er angefochten, er wisse derzeit nicht, wie es mit der Arbeit weitergehe. "Außerdem wurde der Unterhalt falsch berechnet, weil ein Einkommen zugrunde gelegt wurde, das ich nie hatte", sagte der 31-Jährige. Er habe, so sagte er, ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind und er wisse nicht, was er an wen und wohin zahlen müsse. Unterhalt wolle er auf jeden Fall zahlen, wenn sich seine Finanzen bessern. "Ich weiß, dass ich zum Unterhalt verpflichtet bin."
Die Richterin betonte, Kindesunterhalt gehe immer vor. "Ich erlebe immer wieder, dass Unterhaltspflichtigen Autos, Handy, oder eine neue Partnerin wichtiger sind, und das ärgert mich jedes Mal", sagte sie. Ob er Rücklagen gebildet habe, wollte sie wissen. "300 Euro sind das", so der Angeklagte. Die Kindsmutter, eine 23-Jährige aus dem Landkreis Haßberge, erklärte, den Unterhalt bekäme sie vom Jobcenter. Der Vater hätte jederzeit zu ihr oder ihren Eltern kommen können, wenn er wirklich wissen wollte, wohin er überweisen soll. Der Angeklagte hatte zuvor angegeben, dass er den Wohnort von Mutter und Kind nicht habe ausfindig machen können. "Da kann ich ja nur lachen", sagte die 23-Jährige. Der Polizist aus Ebern, der den Vorgang bearbeitet, berichtete von seinen Ermittlungen: So hatte der Angeklagte in vier Monaten über 6000 Euro Einkommen. Im Bundeszentralregister steht der Mann zweimal wegen Diebstahls und Betrugs.
"So geht es nicht, die Mutter hat alles am Hals, und Sie kümmern sich nicht um den Unterhalt für Ihr Kind", mahnte die Richterin. Um die Angaben des Angeklagten zu überprüfen, gibt es einen Fortsetzungstermin mit Sachbearbeitern von Jugendamt und dem Jobcenter.