Drogendealer erhielt Quittung vom Gericht
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Dienstag, 17. November 2015
von unserem Mitarbeiter Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Wegen Drogenhandels in mehreren Fällen hat das Amtsgericht einen 30 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem J...
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Wegen Drogenhandels in mehreren Fällen hat das Amtsgericht einen 30 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Kulmbacher war ursprünglich wegen des Weiterverkaufs von insgesamt knapp 30 Gramm Crystal und fünf Gramm Cannabis-Produkten, also Haschisch und Marihuana, angeklagt.
Abnehmer sollen drei Männer gewesen sein, die mittlerweile wegen des Besitzes und Weiterverkaufs von Crystal zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Übergabepunkte waren unter anderem das BSC-Sportheim oder das Umfeld der Turbine in der Blaich. Einmal soll der Angeklagte das Rauschgift einem der Männer nur in den Briefkasten geworfen haben.
Freundschaftspreis
Handelseinig sei man sich später geworden.
Aus freundschaftlicher Verbundenheit wurde das Crystal relativ günstig gehandelt, der Grammpreis lag teils bei niedrigen 65 Euro.Vor Gericht konnte oder wollte sich keiner der drei erinnern, mit dem Angeklagten Rauschgiftgeschäfte getätigt zu haben. Im Gegenteil: Von den Zeugen wurde der Angeklagte als ehrlich und aufrichtig beschrieben - als einer, der schon mal ein paar Euro springen ließ, um einen aus der Patsche zu helfen. "Er war die moralische und finanzielle Stütze für uns", sagte ein 37-Jähriger, der zurzeit im Bezirkskrankenhaus Bayreuth einsitzt.
Der Angeklagte selbst ließ über seinen Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach zunächst erklären, dass er nicht mit Crystal oder Cannabisprodukten gehandelt habe. Aus einer Telefonüberwachung der Kriminalpolizei in Bayreuth ging allerdings genau das Gegenteil hervor.
Insgesamt habe man 20 000 Datensätze gespeichert, sagte der Chefermittler der Kriminalpolizei in Bayreuth. Einige Male sei dabei auch der Angeklagte aufgefallen. "Man kann davon ausgehen, dass er Rauschgift in nicht geringer Menge übergeben hat", sagte der Beamte.
Unterhaltung in der Szenesprache
Problem dabei war, dass sich der Angeklagte mit den verurteilten Abnehmern in der szenetypischen Sprache unterhalten hat. Soll heißen: Offen war nie die Rede von Rauschgift. "Hast du Zeit?" heißt übersetzt: "Hast du Rauschgift".Dazu legten der Angeklagte und seine Abnehmer bewusst falsche Fährten, in dem sie über den Verkauf eines Smartphones sprachen. Für den erfahrenen Beamten war die Sache aber völlig klar, und so räumte der Angeklagte nach der Verlesung zahlreicher Telefonprotokolle schließlich doch einige Fälle des Handels mit der Teufelsdroge Crystal ein.