Drogen: Der dritte Verhandlungstag im Sommer 2021 soll nun Licht ins Dunkel bringen
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Dienstag, 01. Dezember 2020
Es hätte ein Fortsetzungstermin werden sollen, nach dem das Verfahren um Drogenhandel beendet gewesen wäre. Aus diesem Grund reiste am Dienstagmorgen Staatsanwalt Michael Koch aus Coburg an. Der Mann,...
Es hätte ein Fortsetzungstermin werden sollen, nach dem das Verfahren um Drogenhandel beendet gewesen wäre. Aus diesem Grund reiste am Dienstagmorgen Staatsanwalt Michael Koch aus Coburg an. Der Mann, der einst selbst Richter am Amtsgericht in Lichtenfels war, wäre in den Zeugenstand getreten, um aus seiner Erinnerung gegenüber Staatsanwalt Johannes Tränkle sowie Richter Matthias Huber nebst den beisitzenden Schöffen zu erzählen, was zur Be- oder Entlastung eines 39-Jährigen beigetragen hätte. Dieser Mann, der sich derzeit in einem Bayreuther Klinikum in Therapie befindet und zu dessen Bewachung zwei Polizeibeamte abgestellt waren, nahm diesmal ohne Fußfesseln neben seinem Anwalt Platz. Fünf Minuten später durfte auch er sich wieder erheben, denn das Verfahren wurde abermals verschoben.
Zur Erinnerung: Aus Sicht von Richter und Staatsanwalt verlief das am Mittwoch der vergangenen Woche erstmals zum Aufruf gekommene Verfahren nicht optimal. Überraschenderweise nahmen zwei Belastungszeugen weit Abstand von ihren vorher gegen den Angeklagten getätigten Aussagen. Es ging um die Frage, ob er im Mai/Juni 2019 in Drogengeschäfte in Ludwigsstadt verwickelt war. Die Mengen, um die es ging, gelten nach juristischen Maßstäben als "nicht geringe Mengen" und konkret war die Rede von 600 Gramm Amphetamin, rund 150 Gramm Haschisch und 900 Gramm Marihuana, das gewinnbringend weiterverkauft werden sollte. Vermittelte der Angeklagte Geschäfte? Trug er zum Finden von Abnehmern bei?
Ein unbeschriebenes Blatt ist der Mann mit seinen 17 Einträgen im Strafregister jedenfalls nicht. Auffällig dabei: Neben Körperverletzungen spricht das Register hauptsächlich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Doch eben die Belastungszeugen, mit denen der Mann in Ludwigsstadt in Kontakt stand, nahmen ihre Aussagen zurück, relativierten sie oder sprachen davon, unter Eindruck der Festnahme Falsches zu Protokoll gegeben zu haben. Das machte den Fortsetzungstermin notwendig, und hier sollte die Aufmerksamkeit vor allem einem Mann gelten, gegen den selbst ein Verfahren anhängig ist und der im Verdacht steht, den Angeklagten damals nach Ludwigsstadt gefahren zu haben. Mit ihm würde das Verfahren stehen oder fallen. Fünf Minuten nach Prozesseröffnung verkündete Richter Huber, dass es zu Fall kam. "Es wird eine kurze Verhandlung werden", so Huber in die Runde. Eine Dreiviertelstunde vorher habe er mit dem Mann telefoniert und der habe sich grippekrank gemeldet. "Aber man wird auf ihn nicht verzichten können", so Huber in seiner Begründung für die neuerliche Verschiebung.
Man darf gespannt sein, auf was sich die Zeugen am dritten Verhandlungstag besinnen werden, was Staatsanwalt Koch noch erinnerlich sein wird und was vor allem der unabkömmliche Zeuge beitragen wird. Doch erfahren wird man das erst im Sommer bzw. Herbst, denn dann findet die dritte Auflage des Verfahrens statt.