Druckartikel: Dreifach-Garage wird nachträglich genehmigt

Dreifach-Garage wird nachträglich genehmigt


Autor: Richard Sänger

Weisendorf, Mittwoch, 20. Sept. 2017

Der Weisendorfer Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner jüngsten Sitzung über vier Bauanträge zu entscheiden. Gleich beim ersten Bauantrag über den Neubau...


Der Weisendorfer Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner jüngsten Sitzung über vier Bauanträge zu entscheiden.
Gleich beim ersten Bauantrag über den Neubau von drei Fertiggaragen am Meisterweg gab es eine Diskussion und zwei Gegenstimmen. Mit dem Bauantrag wurde die Errichtung einer Dreifach-Garage beantragt. Allerdings ist diese bereits errichtet und bereits im amtlichen Lageplan als Bestandsgebäude eingezeichnet.
Wie Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) erklärte, wurde mit einem zurückliegenden Bauantrag eine Doppelgarage genehmigt, die dann auch planabweichend errichtet wurde. Dies erzürnte Günther Vogel (BWG/FW) und er bezeichnete die Vorlage des Bauantrages als Farce. "Erst bauen und dann genehmigen lassen, da können im Prinzip die Bauherren in Weisendorf machen, was sie wollen", machte sich der Gemeinderat Luft. Da der Standort auch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, war eine Befreiung erforderlich, die wie der Bauantrag mit 7:2 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen bekam.
Dem Bauantrag über den Umbau eines Dachgeschosses mit Einbau einer Wohnung an der Kellerstraße wurde ohne Diskussion das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dazu wurde bereits im Juni dem Antrag auf Vorbescheid positiv zugestimmt, nachdem das Landratsamt die grundsätzliche Genehmigung ausgesprochen hatte. Ebenso einstimmig und ohne Diskussion wurde dem Antrag auf Wohnraumausbau an der Dorfstraße im Ortsteil Buch zugestimmt. Der Bauantrag wurde bereits im April positiv beschieden und die erneute Vorlage wegen einer Planänderung bekam ebenfalls einstimmig grünes Licht.
Auch der Bauantrag über die Erweiterung eines bestehenden Betriebsgebäudes im Gewerbegebiet Ost 3 wurde schon im April im Ausschuss behandelt. Mit der neuen Planung entfällt der östliche Anbau. Die Bauherrin möchte stattdessen im Norden einen erdgeschossigen Anbau errichten. Außerdem sollen auf dem Grundstück die elf Stellplätze neu angeordnet werden. Die entsprechende Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenzen wurde ebenso einvernehmlich erteilt.