Drei Projekte angemeldet
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Freitag, 23. November 2018
Damit Kommunen Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung erhalten, müssen sie der Regierung von Oberfranken jedes Jahr eine Bedarfsmitteilung für die Folgejahre zukommen lassen. Der Marktgemeindera...
Damit Kommunen Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung erhalten, müssen sie der Regierung von Oberfranken jedes Jahr eine Bedarfsmitteilung für die Folgejahre zukommen lassen. Der Marktgemeinderat von Gößweinstein meldete die Verlagerung des Rathauses in das katholische Pfarrhaus, den Neubau der Doppelturnhalle als Versammlungsstätte und die Errichtung eines Multifunktionsplatzes in der Viktor-von-Scheffel-Straße an.
Alle drei Projekte zusammen haben ein Baukostenvolumen von rund 5,8 Millionen Euro, wobei der Bau der Schulturnhalle nicht enthalten ist, da hier der Schulverband Bauherr ist.
Neu erlassen wurden die Satzung über die Benutzung des Friedhofs in Wichsenstein und die Gebührenordnung. Dies wurde notwendig, weil es seit heuer Urnennischen als neue Grabstättenart auf dem Gottesacker gibt.
Die geplante Änderung des Bebauungsplans "Büchenstock-Erweiterung" konnte wegen eines Einwands des Landratsamts Forchheim noch nicht erfolgen. Es geht bei dieser Änderung um die Stauraumtiefe für den Bau eines Carports, die im Änderungsentwurf mit zwei Metern angegeben ist. Die Garagenstellplatzverordnung sieht für Carports jedoch eine Stauraumtiefe von drei Metern vor. Würde diese unterschritten, so müsste ein Bauwerber jedes Mal eine Ausnahme beim Landratsamt beantragen. Dies ist im Freistellungsverfahren jedoch nicht sinnvoll. Eine erneute Anhörung aller Träger öffentlicher Belange ist nun die Folge mit der Konsequenz, dass man die Änderung des Bebauungsplans heuer nicht mehr schafft. tw