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Drei Männer züchten Cannabis im Wald


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Freitag, 01. Februar 2019

13 Topfpflanzen im Wald - die züchteten unerlaubt drei Männer aus Lichtenfels. So sah das die Staatsanwaltschaft, denn immerhin beinhalteten die Töpfe Cannabispflanzen. Am Donnerstag kam es darum zu e...


13 Topfpflanzen im Wald - die züchteten unerlaubt drei Männer aus Lichtenfels. So sah das die Staatsanwaltschaft, denn immerhin beinhalteten die Töpfe Cannabispflanzen. Am Donnerstag kam es darum zu einem Verfahren im Saal 14.

Drei Männer nahmen auf der Anklagebank Platz. Doch dieses Dreigestirn sollte sich im Laufe des Prozesses zu einem Duo verknappen. Dem 44-jährigen mitangeklagten Mann wurde seitens der beiden 31-jährigen Hauptbeschuldigten bescheinigt, eher aus Neugierde dabei gewesen zu sein. "Im Nachhinein habe ich gewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich hätte von der Ernte nichts abhaben wollen."

Nach dieser Einlassung richteten sich die Fragen von Richter Alexander Zenefels und Staatsanwalt Daniel Killinger vornehmlich an die beiden verbliebenen Handwerker. Gegen einen von ihnen erhob die Staatsanwaltschaft neben dem Vorwurf des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmittel noch eine zweite Anklage, nämlich die der Sachbeschädigung. Tatsächlich ist das Tun der Beschuldigten nämlich auf Kamera festgehalten worden, die aber sei von dem mittlerweile in Unterfranken lebenden Mann entdeckt und demoliert worden. Schadenshöhe an dem Polizeigerät: 650 Euro. Zwischen dem 13. und 27. Juli 2017, so die Staatsanwaltschaft, hätte man in einem an einen Steinbruch grenzenden Waldstück Cannabis in Töpfen gezogen. Der Ort selbst sei geschickt gewählt gewesen, erklärte eine Polizeibeamtin, denn schließlich habe erst ein Förster wegen anstehender Vermessungsarbeiten die Töpfe entdeckt und gemeldet. Darauf gründete der polizeiliche Entschluss, Kameras einzusetzen und den Ort zu beobachten.

Autark in Sachen Marihuana

Als Grund für ihr Tun nannten die beiden Hauptbeschuldigten, dass sie zur Beschaffung von Marihuana "keinen Kontakt zur Unterwelt" haben wollten. Es ging ihnen darum, autark zu sein und überdies nur für den Eigenkonsum anzubauen. Einen grünen Daumen bewiesen die Angeklagten bei ihrem Tun nicht. So soll das Erzeugnis von minderer Qualität gewesen sein, vielleicht auch darum, weil es sich beim Wachsen doch oft selbst überlassen blieb. "Professionell geplant und dilettantisch ausgeführt", bezeichnete Killinger im Laufe der Verhandlung die Vorgehensweise des Duos.

Ein Schatten sollte aber auch auf dem 44-Jährigen bleiben. Denn entgegen seiner Aussage, den Ort nur ein einziges Mal betreten zu haben, erbrachte die Auswertung von Kameras, dass dem nicht so war. Gegen die Zahlung von 480 Euro wurde sein Verfahren eingestellt. Auch für die Hauptangeklagten, die bis dato recht unbescholten blieben, sollte es zu geldlichen Konsequenzen kommen. Zur Zahlung von 2450 bzw. 2500 Euro wurden sie verurteilt. Nicht geklärt werden konnte der mysteriöse Verbleib von zweien der 13 Töpfe, von denen elf bei der Polizei landeten. "Was ist mit den zwei anderen passiert?", so Zenefels an die Beschuldigten gewandt. "Das haben wir uns auch gefragt", so die Antwort.