Dopingmittel für Fitnessstudio
Autor: Sigismund von Dobschütz
Bad Kissingen, Freitag, 03. Dezember 2021
Gericht Ein Ehepaar aus dem Rheinland hat offenbar beim Handel zwischen einem inhaftierten Freund und einem Fitnessstudio im Landkreis Bad Kissingen geholfen. Vor Gericht kamen sie gerade noch mit Bewährung davon.
Sigismund von Dobschütz
Wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Dopingmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde ein fast 60-jähriges Ehepaar aus dem Rheinland zu Bewährungsstrafen von jeweils knapp einem Jahr verurteilt. Damit blieb das Bad Kissinger Schöffengericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, verwarf aber den Antrag der Verteidigerin auf Freispruch der Ehefrau.
Die Mittäterschaft des vor 30 Jahren aus Polen zugezogenen Ehepaares war während der Ermittlungen gegen den ebenfalls aus Polen stammenden Haupttäter aufgeflogen, der wegen Handels mit Dopingmitteln in großem Stil bereits verurteilt wurde. Dieser hatte im konkreten Fall verschiedene Dopingmittel, die in ihrer Gesamtmenge das erlaubte Maß um das 1700-fache überstiegen, an ein Fitnessstudio im Landkreis Bad Kissingen geliefert. Den Handel hatte er bei einem dortigen Besuch im Dezember 2019 während eines Hafturlaubs eingeleitet und als Kontaktadresse für Bestellungen die Anschrift der jetzt angeklagten Ehefrau angegeben. Diese hatte im Januar 2020 einen Brief an ihren Mann weitergeleitet, der seinerseits die Bestellung an den Inhaftierten weitergab.
Bei Auswertung von Handys und Laptops des nun der Mittäterschaft beschuldigten Paares wurden Chat-Verläufe entdeckt, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine mindestens schon seit 2016 andauernde Beziehung zwischen dem Ehepaar und dem Inhaftierten offenbarten und gleichgeartete Vorgänge vermuten ließen.
Dieses Hintergrundwissen hatte die für Doping-Vergehen in Bayern zentral zuständige Staatsanwaltschaft in München in die jetzige Anklage einbezogen und das seit 2016 getrennt lebende, aber immer noch in Kontakt stehende Ehepaar der Beihilfe "ab einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt, spätestens ab dem Jahr 2018 des bewussten und gewollten Zusammenwirkens" mit dem Haupttäter angeklagt.
Verständigung scheiterte