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Dippach soll aufgewertet werden


Autor: Elke Pieger

Burgebrach, Donnerstag, 23. April 2015

Dorferneuerung  Neben einer Erneuerung der Ortsdurchfahrt plädieren die Bürger auch für ein Gemeinschaftshaus.
In Dippach soll in einem zweiten Vorstoß die Dorferneuerung wieder aufgenommen werden.  Foto: Elke Pieger


von unserer Mitarbeiterin  Elke Pieger

Burgebrach — Bürgermeister Johannes Maciejonczyk (CSU) informierte den Marktgemeinderat Burgebrach über eine Bürgerversammlung mit den Bürgern aus Dippach. Die Ortsdurchfahrt in Dippach bedarf dringend einer Erneuerung, hinzu kommt noch die Einbindung des parallel dazu verlaufenden Baches, hieß es. Nach Rücksprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung könne das Dorferneuerungsverfahren für Dippach erneut aufgenommen werden, so der Bürgermeister.

Verzicht auf Unterstellhalle

Die Straßenausbaukosten, die auch auf die Anlieger umzulegen sind, könnten damit gefördert werden. Das vor Jahren eingeleitete Dorferneuerungsverfahren für Dippach wurde im Jahr 2009 von der Mehrheit der Bewohner abgelehnt, das Verfahren wurde daraufhin unterbrochen. Nachdem in dem Ort keine Gaststätte mehr besteht, möchten die Bürger ein Gemeinschaftshaus - und nicht wie ursprünglich geplant eine Unterstellhalle.
Aus der unterbrochenen Dorferneuerung sind Ideen vorhanden, die nochmals nach heutigen Aspekten bewertet werden müssen. Nachdem seitens der Dippacher eine breite Zustimmung für eine neue Aufnahme der Dorferneuerung signalisiert wurde, soll mit dem Amt für ländliche Entwicklung die Einleitung des Dorferneuerungsverfahrens Dippach II abgestimmt werden, so der jetzige Beschluss des Marktgemeinderates.

Zuschuss für Tennisheim

Weiteres Thema bei der Marktgemeinderatssitzung: Zur Erneuerung der Heizungsanlage und der Fassadensanierung des Tennisheimes im Jahr 2011 gewährt der Markt Burgebrach nachträglich einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Eigenanteils, das sind rund 2500 Euro.
Und: Der Markt Burgebrach beteiligt sich erneut an einer gebündelten Ausschreibung für die Strombeschaffung für die kommunalen Liegenschaften im Zeitraum 2017 bis 2019. Das Räte-Gremium entschied sich für die Verwendung von Normalstrom.