Die Selbstbestimmung bereits abgegeben
Autor: Josef Hofbauer
Ebermannstadt, Dienstag, 08. November 2016
D ie einmalige Beitragserhebung beim Ausbau bzw. der Umgestaltung von Straßen und Plätzen sei erste Wahl. Dies wollen der Bayerische Städtetag, Regierung un...
D ie einmalige Beitragserhebung beim Ausbau bzw. der Umgestaltung von Straßen und Plätzen sei erste Wahl. Dies wollen der Bayerische Städtetag, Regierung und Landratsamt den Bürgern weismachen. Die Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen sei erforderlich, sinnvoll, gerecht und sozial - sagt der Staatsminister für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat, Markus Söder (CSU). Doch das ist sie nicht!
Bürger, die sich ihr "Häusla" als Altersvorsorge geschaffen haben, können als Rentner durch den Ausbau der Straße vor ihrem Haus in den Ruin getrieben werden. Natürlich gilt: "Eigentum verpflichtet." Aber hier handelt sich um öffentlichen Straßenraum - und damit um kommunales Eigentum. Straßenraum, der von jedem benutzt wird - vom Fußgänger über den Radfahrer bis zum Durchgangsverkehr. Ergo darf der Erhalt dieses Straßennetzes nicht den Anliegern aufgehalst werden.
Das findet beispielsweise der Hohenbrunner Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU). Weil er den Geldbeutel seiner Bürger schonen will, verklagte er den Freistaat. Dort haben sich seither Juristen in den Dschungel des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vertieft.
Eine solche Auseinandersetzung scheuen die Ebermannstadter Räte. Da sind sich NLE, FW, SPD und CSU offenbar einig. Dabei müsste jedem Ratsmitglied klar sein: Die Rückwirkungspflicht bei der Verabschiedung der Satzung 2015 wäre vermeidbar gewesen, hätten sie damals nicht nur auf die Geldeintreiber des Landratsamtes gehört. Mit der blinden Gefolgschaft gegenüber der Aufsichtsbehörde hatten die Räte ihr Selbstverwaltungsrecht abgegeben.