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Die Quittung gab's im Gerichtssaal


Autor: Sonja Adam

Kulmbach, Freitag, 17. August 2018

Eine heftige Quittung bekam eine 51 Jahre alte Frau vor Gericht, weil sie einen Teil ihrer Einkäufe an der Selbstscan-Kasse eines Supermarkts vorbeigeschmuggelt hatte. Richterin Sieglinde Tettmann ver...


Eine heftige Quittung bekam eine 51 Jahre alte Frau vor Gericht, weil sie einen Teil ihrer Einkäufe an der Selbstscan-Kasse eines Supermarkts vorbeigeschmuggelt hatte. Richterin Sieglinde Tettmann verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die sie noch einmal zur Bewährung aussetzte.

"Ich möchte ein normales Leben führen, das ist mein einziger Wunsch", sagte die Angeklagte. Die 51-Jährige hatte im September vergangenen Jahres Pudding, Katzenfutter, Tabletten, eine Flasche "Doppelherz" sowie sechs Kartoffeln an einer Selbstscan-Kasse vorbeigeschmuggelt.

Wegen 15 Euro ...

Der Gesamtwert der Waren lag bei 15 Euro. Den Rest ihres Einkaufs hatte sie ganz normal bezahlt.

Die Kassiererin am Infopunkt des Markts schöpfte Verdacht, weil die Einkäuferin sichtlich nervös war. "Ich habe gehört, dass etwas in der Tasche geklappert hat, als sie die Waren eingepackt hat", erzählte die Kassiererin im Zeugenstand.

Tatsächlich zeigte sich die Angeklagte ihr gegenüber äußerst unkooperativ. Sie wollte sie nicht in die Tasche schauen lassen. Erst als der stellvertretende Filialleiter eingeschaltet wurde, zeigte sie sich einsichtig und geständig.

"Selbst erschrocken"

"Als ich merkte, was ich getan hatte, bin ich selbst erschrocken", erzählte die Angeklagte vor Gericht. Der Tod eines Freundes sei ihr wohl so nahe gegangen ist, dass sie sich zu dieser Tat habe hinreißen lassen.

Die Angeklagte hatte die "Fangprämie", die der Markt für die Ergreifung von Ladendieben ausgesetzt hat, schon am Folgetag bezahlt. Vor Gericht war sie untröstlich. Allerdings wies das Bundeszentralregister bereits 18 Voreintragungen auf: davon 17 wegen Diebstahls. Sogar Freiheitsstrafen musste die 51-Jährige schon absitzen.

Inzwischen ist die Frau allerdings in psychotherapeutischer Behandlung. Ihr Leben ist gefestigt und stabil.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung. Verteidiger Alexander Schmidtgall plädierte auf eine weitaus geringere Strafe: auf lediglich sechs Monate.

Drogenprobleme im Griff

"Die Angeklagte hatte 2003 letztmals eine Chance auf Bewährung bekommen. Sie hat es geschafft, die Finger von Drogen zu lassen. Sie ist regelmäßig beim Psychotherapeuten", so Schmidtgall.

Richterin Sieglinde Tettmann wählte den Mittelweg und verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Zudem muss die Angeklagte 1200 Euro an das Tierheim in Kulmbach bezahlen. so