Die Landwirte wehren sich
Autor: Petra Malbrich
Forchheim, Mittwoch, 08. Mai 2019
Naturschützer werfen dem Bauernverband vor, der Gesetzesvorlage zur Umsetzung des Volksbegehrens zugestimmt, seine Mitglieder aber zur Rodung von Streuobstwiesen ermuntert zu haben. Der BBV will diesen Vorwurf nicht stehen lassen.
Landwirtschaft gegen Naturschutz, so scheinen momentan die Fronten im Landkreis Forchheim zu stehen. Die Stimmung heizte sich auf, als erste Landwirte mit der Rodung ihrer alten Streuobstbestände begannen. Grund waren zum einen die zu zwei Dritteln fehlerhafte Biotopkartierung und nun die Gesetzesvorlage zur Umsetzung des Volksbegehren Artenvielfalt.
Von einem Gegeneinander will Helmut Schmitt, Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe Forchheim, nicht reden. "Wir sehen den Landwirt positiv. Wir brauchen den Landwirt." Schon alleine dafür, um Nahrung zu haben. Trotzdem bleibt für die Naturschützer ein großes Fragezeichen hinter den Rodungsaktionen, denn ihres Wissens nach habe der Bauernverband den Gesetzesvorlagen zugestimmt. Warum trotzdem auf den Informationsveranstaltungen Stimmung für eine Rodung gemacht worden sei, verstehen die Naturschützer nicht.
Konsens und Dissens
Der Bauernverband wehrt sich vehement gegen derart lautende Pressemeldungen. Zwar sei es richtig, dass der Präsident des Bauernverbands mit den Politikern und Naturschützern am Runden Tisch saß, jedoch seinen alle Einwände, die der Bauernverband brachte, nicht aufgenommen worden. "Es gab Konsens und Dissens", sagt Hermann Greif, Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands. Und es sei nicht alleine um die Streuobstbestände gegangen und wie diese bewirtschaftet werden dürfen.
Uneinigkeit habe es zu verschiedensten Punkten gegeben. Was die Streuobstbestände betrifft, gebe es im angestrebten Gesetz einen Passus, dass in Ausnahmesituationen ein Antrag auf Pflanzenschutz gestellt werden könne. Das Spritzen der Bäume soll im Vorfeld jedoch um 50 Prozent reduziert werden. "Was die Kirschfruchtfliege betrifft, muss sie bekämpft werden, außer bei den frühen Kirschsorten", bekräftigt Greif. Doch jedes Mal vor der Behandlung einen Antrag zu stellen, finden die Landwirte unzumutbar.
Lebensgrundlage entzogen
"Bis der Antrag genehmigt ist, hat die Kirschfruchtfliege ganze Arbeit geleistet oder die Schädlinge befallen auch intensiv bewirtschaftete Flächen", erklärt Greif. Eine Ernte sei dann mehr oder weniger ausgeschlossen. Die Naturschützer hingegen sehen kein oder wenig Problem.
Schmitt hält dagegen: "Die Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln würde ja nicht nur die Kirschen betreffen, sondern auch alle anderen Obstsorten." Was Schmitt bedauert, sind die Gegenmaßnahmen, die Rodung oder Reduzierung der alten Streuobstbestände. Der Wiedehopf, der bereits aus dem Landkreis verschwunden ist, der Wendehals oder der Gartenrotschwanz leben seit eh und je in den Baumhöhlen.
Wenn mit Spritzen oder Fällen die Lebensgrundlage genommen werde, werden es immer weniger. Nisthilfen anzubringen, sei zu kurz gedacht. Die Grundlage für Brut und Futter würde fehlen. Der Neuntöter, der in Hecken lebt, habe überhaupt kein Ausweichquartier, wenn diese auch noch gerodet würden. Die für die Vögel und auch für die Bestäubung notwendigen Insekten verstecken sich in den alten Baumrinden oder in den alten Grasnaben.