Druckartikel: Die Georgskirche erlebte das Hin und Her der Regelungen

Die Georgskirche erlebte das Hin und Her der Regelungen


Autor: red

Marienroth, Mittwoch, 24. Sept. 2014

Marienroth — Mit einem Festgottesdienst, der um 8.30 Uhr beginnt, feiert die Katholische Kuratiegemeinde Marienroth am Sonntag, 28. September, ihr Kirchweihfest. Obwohl das Gottesh...


Marienroth — Mit einem Festgottesdienst, der um 8.30 Uhr beginnt, feiert die Katholische Kuratiegemeinde Marienroth am Sonntag, 28. September, ihr Kirchweihfest. Obwohl das Gotteshaus schon im Jahre 1759/60 errichtet wurde, bekam es erst 1949 die kirchliche Weihe. Vorher war die Kirche nur von einem "Läutepriester" gesegnet.
Bis in die 30er-Jahre fanden in der St. Georgskirche nur wenige Gottesdienste statt. Mit großer Intensität forderte die Bevölkerung von Marienroth in den Jahren 1655, möglichst alle kirchlichen Dienste wie Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen vor Ort geschehen zu lassen: Sie beriefen sich auf ein altes Recht.
Der Pfarrer hingegen wollte das nur um des guten Willens sehen. Im Jahre 1743 gingen der Pfarrer und der Schulmeister gegen die Regelung aus dem Dekret vor. Erneut wiederholte sich das Bemühen der Bürger von Marienroth im Jahre 1784.

Weiter Weg zu Taufen

In einen Schreiben an den Fürstbischof äußerten sich die Marienrother, sie seien zwar froh darüber, dass Hochzeiten und Beerdigungen ohne Unterbrechungen in der Filialkirche Marienroth vorgenommen würden. Aber die Kinder müssten sie zur Taufe nach Teuschnitz tragen. Sie verwiesen auf das Dekret von 1695. In den Jahren 1931/32 fanden 25 Sonntagsgottesdienste in der St. Georgskirche statt. Die übrige Zeit musste man zu Fuß nach Teuschnitz gehen. Erst mit der Gründung der Kuratie Wickendorf/Marienroth im Jahre 1941 fanden regelmäßig in Marienroth Gottesdienste statt. red