Druckartikel: Die Feuerwehr ist auch ein Stück Demokratiegeschichte

Die Feuerwehr ist auch ein Stück Demokratiegeschichte


Autor: Reinhard Löwisch

LKR Forchheim, Dienstag, 05. August 2014

von unserem Mitarbeiter Reinhard Löwisch Kreis Forchheim — In Deutschland sind viele Feuerwehren in der Zeit um das Jahr 1848 entstanden, so das Onlinelexikon Wikipedia. Durch Hinw...


von unserem Mitarbeiter Reinhard Löwisch

Kreis Forchheim — In Deutschland sind viele Feuerwehren in der Zeit um das Jahr 1848 entstanden, so das Onlinelexikon Wikipedia. Durch Hinwendung zu einem Staat mit demokratischer Mitwirkung der Bevölkerung legte man einen wesentlichen Grundstein für die Gründung freiwilliger Feuerwehren.
Einen weiteren wichtigen Grund nennt Anton Scheibmeier, der 1860 erstmals die Grundlagen für die Neugründung von Freiwilligen Feuerwehren festlegte: "Die in unserer Gegenwart immer größer werdende Nachlässigkeit und Theilnamslosigkeit in Feuergefahr, bedingt durch die Tatsache, dass immer mehr Hausbesitzer im Abschluss einer Assekuranz (Feuerversicherung) mehr Sicherheit für ihr Hab und Gut sehen als im Feuerlöschwesen. Half früher jeder Gesunde mit, wenn es galt einen Brand zu bekämpfen, so gleicht die Brandstätte heute einem Jahrmarkt", beklagt sich Scheibmeier in seinem Buch und fordert deshalb die Einrichtung von "freiwilligen, militärisch-disciplinirten Feuerwehren".
Begünstigt wird dieses Ansinnen durch den Bayerischen König höchstselbst, der mit feuerpolizeilichen Verordnungen die Brandgefahren zu mindern suchte. So durch das Verbot der Strohdächer und Ziegeln aus Holz oder durch strenge Vorschriften bezüglich des Kaminbaues. "Alle Kamine ohne Ausnahme müssen von Ziegelsteinen feuerfest aufgeführt seyn" hieß es schon 1825 in einer Polizeiverordnung.

"Auf Gemäuer gesetzet"

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von Bauplänen, bei denen dem Feuerschutz die höchste Priorität galt, wurde ebenfalls aktiver Brandschutz propagiert. Ergänzende "Feuerverordnungen" der Kommunen halfen dabei. Da heißt es zum Beispiel in der Bamberger Feuerverordnung von 1793: "Alle Feuerherde und Aschekästen müssen auf Gemäuer gesetzet werden und überhaupt müssen alle Stellen an denen gefeuert wird als Küchen, Waschküchen, Öfen und andere dergleichen Orte mit gebrannten oder steinernen Platten ganz belegt seyn".