Die Angst vor dem "roten Hahn"
Autor: Redaktion
Herzogenaurach, Mittwoch, 21. Februar 2018
Die Freiwillige Feuerwehr Herzogenaurach besteht seit 150 Jahren. Wir beleuchten ihre Geschichte in einer kleinen Serie.
Klaus-Peter Gäbelein
Die Schreckensrufe "Feurio, Feurio" versetzten unsere Herzogenauracher Vorfahren in früheren Jahrhunderten in panikartige Zustände. Mit dem "roten Hahn", wie man Feuergefahren bezeichnete, war bekanntlich nicht zu spaßen.
Um Brände zu verhüten, erließ die "königlich bayerische Stadt Herzogenaurach" im Juli 1856 eine "Feuer-Ordnung". In acht Kapiteln auf 23 Seiten ging es dabei um die Verhütung von Feuersgefahr, um das Verhalten bei der Entdeckung eines Brandes, um das Löschen, um die Rettung von Personen und "Eigenthum", um das Vorgehen nach dem Brand, um das "Verfahren bei Bränden außerhalb der Stadt" und schließlich um die Aufbewahrung der Gerätschaften.
Verboten war verständlicherweise der Gebrauch offenen Lichts in Ställen, Scheunen, Böden und Schuppen. Gleiches galt für das Tabakrauchen. Die Bevölkerung war angehalten, achtsam beim Umgang mit brennbaren Stoffen im Haus sein, vor allem was das Flachs- und Holzdörren anging. "Brennbare Materialien wie Holz, Heu oder Stroh gehören in Scheunen, Schupfen oder Hallen", hieß es in dieser Feuer-Ordnung.
Da es beim Schmalzauslassen oder Pechsieden immer wieder zu Bränden kam, sollten diese Dinge unter größter Vorsicht geschehen. Bei einem Brand in der Stadt sollte höchste Alarmstufe herrschen. Im Ernstfall war der Kirchner (Mesner) verpflichtet, die Feuerglocken zu läuten, "der Thürmer auf dem Kreppelsthurm (Türmersturm)" hatte mit dem Horn das Brandsignal zu geben und den Vorübergehenden zuzurufen, wo es brenne. "Die Tambours (Trommler) haben schleunig die Trommeln in allen Gassen zu rühren."
Jeder männliche Bürger war zur Hilfeleistung verpflichtet und musste außerdem einen gefüllten Wassereimer zur Brandstelle bringen. Auch im Winter musste immer Wasser zum Löschen bereitstehen. Pferdebesitzer waren angehalten, mit ihren Rössern zum Rathaus zu kommen, die Feuerspritzen anzuschirren oder Wägen mit Wasserfässern zum Einsatzort zu bringen. Und auch Frauen und Mägde sollten zum Einsatz kommen und "Wasser mit Butten oder Schäffern (großen Eimern, Waschzubern) herbeitragen".
Zu rettende Waren sollten von Besitzern von Ochsengespannen an den "Rettplatz" gefahren werden. Als Rettungsplätze waren der Kirchenplatz, der Marktplatz und der Platz vor der Stadtmühle vorgesehen. Zwei Ochsenspänner haben die zu rettenden Waren an den Rettplatz zu fahren.
"Die Pferdeanspänner haben im Brandfall sofort ihre Pferde anzuschirren und sie sodann im Trabe an das Rathaus zu treiben. Diejenigen, welche zuerst am Rathause eintreffen, haben die Feuerspritze an die Brandstätte zu fahren, während die übrigen gehalten sind, auf Wagen Wasser an die Brandstätte zu fahren. Die zwei am Rathaus zuerst eintreffenden Pferdebesitzer erhalten eine Belohnung von 1 Gulden 30 Kreuzer per Mann einschließlich Trinkgeld."
Das "Corps der Retter", wie die Elitetruppe als Vorläufer der Feuerwehr bezeichnet wurde, bestehend aus zehn bis 20 Männern, die "unbescholten, von erprobter Redlichkeit, Muth und Entschlossenheit sein mussten", sollten vor allem bedrohte Personen sowie das Hab und Gut retten. Sie waren mit einer weiß-blauen Armbinde am linken Arm gekennzeichnet und wurden zusätzlich mit Laternen ausgestattet. Weiter heißt es: "Wegen der an Personen durch Feuer leicht vorkommenden Beschädigungen ist ein Arzt oder Chirurg in das Corps aufzunehmen."
Und schließlich heißt es: "Am meisten ist den Rettern möglichst große Seelenruhe und Kaltblütigkeit anzuempfehlen, und nur wenn sie diese selbst bei Gefahr zu bewahren wissen, werden sie ihre mitunter schwierige Aufgabe gehörig lösen."
Schläuche sofort trocknen
War das Feuer gelöscht, sollte "die Mannschaft der Bauhandwerker zur Abräumung des Brandplatzes (zur Vorbeugung gegen neue Feuersgefahren) mit einer gefüllten Löschmaschine und einem Polizeidiener zurückgelassen werden. Bei Feuersbrunst außerhalb Herzogenaurach darf kein Feueralarm ausgelöst werden; allerdings sollen die Löschmannschaft (Spritzenmeister, Spritzenmannschaft) und Bauhandwerker allen nicht über zwei Stunden entfernten Orten zu Hilfe eilen."Im abschließenden achten Kapitel der "Feuerordnung" geht es um die Wartung der Gerätschaften. Es heißt, es sei darauf zu achten, dass diese "sofort in ganz guten Zustand wieder gesetzt werden sollen" und dass vor allem die "hänfenen (aus Hanf bestehenden) Schläuche gehörig getrocknet werden". Die Feuerspritze soll "gehörig eingeschmiert und alles Abgängige (Fehlende) wieder ersetzt" werden. Die Spritzen seien jährlich mindestens einmal, am besten zweimal, "zu probieren und ist dabei die Spritzenmannschaft einzuschulen". Abgefasst und unterschrieben wurde das ganze Skriptum von Bürgermeister Klumm, den Magistratsmitgliedern Staudigl, Drebinger, Dicas, Brand, Wirth und Meier sowie von Stadtschreiber Fiedler.