Die alte Brücke musste weg
Autor: Thomas Malz
Münnerstadt, Montag, 25. April 2022
Geschichte Vor 50 Jahren kam die Hochwasserfreilegung in Münnerstadt langsam in Fahrt. Die Stadt sollte sich am Neubau der Lauerbrücke finanziell beteiligen.
Nach der Gebietsreform sah sich der Münnerstädter Stadtrat mit neuen Problemen in den neu hinzugekommenen Stadtteilen konfrontiert, aber auch alte Probleme in der Kernstadt mussten gelöst werden. Nachdem die Stadt mehrfach vom Hochwasser heimgesucht worden war, wurden Pläne für eine Hochwasserfreilegung geschmiedet. Bei einer Stadtratssitzung im April 1972 gab der damalige 2. Bürgermeister Alfred Neumann schon etwas detailliertere Einblicke.
Einig seien sich die Behörden darüber, dass die Brücke über die Lauer in der Meininger Straße erneuert und ein Damm gebaut werden muss, sagte der 2. Bürgermeister. Die Planung sei auf ein 100-jährliches Hochwasser abgestimmt, um eine endgültige Beseitigung dieser Gefahr zu erreichen. Der neue Damm werde bereits am Jörgentor beginnen und bis zur neuen Brücke führen. Diese müssten auf eine Länge von 40 Meter etwa 20 bis 30 Zentimeter höhergelegt werden. Dann könne nicht nur die drei- bis vierfache Wassermenge durchfließen, sondern auch die ungünstigen Straßenverhältnisse im Bereich der Kreuzung B 19/Coburger Straße/Strahlunger Weg könnten neu geordnet werden. Damals gab es die Brücke der Kreisstraße nach Strahlungen über die B 19 noch nicht.Mit der bevorstehenden Flurbereinigung (geplant in den Jahren 1975/76) und der Bereitstellung von Bundesmitteln müssten die Vorhaben umzusetzen sein, zunächst gelte es aber, den Brückenneubau zu verwirklichen, so Alfred Neumann damals.
Eine Fehlkonstruktion
Bürgermeister Alfred Müller teilte dem Gremium mit, dass die Stadt von den rund drei Millionen DM Kosten 600.000 DM als Brückenbau-Anteil übernehmen solle. Münnerstadt sei jedoch nicht bereit, diesen hohen Beitrag für die damalige Fehlkonstruktion der alten Brücke, die wie eine Staumauer wirkt, zu zahlen. Da durch den Brückenbau die Straßeneinleitungen der V 19 in die Coburger Straße und den Strahlunger Weg verkehrstechnisch wesentlich verbessert werde, wollte er das Straßenbauamt dazu bewegen, von einer Kostenbeteiligung der Stadt überhaupt Abstand zu nehmen. Alfred Müller riet dem Stadtrat dazu, der Planung für die Hochwasserfreilegung der Stadt umgehend zuzustimmen, um das langwierige wasserrechtliche Verfahren nicht zu verzögern. Der Beschluss fiel dann auch einstimmig.
Neben der Hochwasserfreilegung standen auch andere aktuelle Probleme an. So ging es beispielsweise um den Bau eines Entwässerungskanals am Anger in Münnerstadt. 16 Firmen hatten Angebote abgegeben, das günstigste lag bei knapp 212.000 DM. Erstaunt zeigte sich der Stadtrat, dass die Firma lediglich 45 Tage für die Arbeiten eingeplant hatte. Dabei erstreckte sich der Kanal von der Oberen Torgasse bis zum Hafenmarkt. Sieben Stränge mit einer Gesamtlänge von 660 Meter umfasste das Vorhaben.
In Großwenkheim wollte das Straßenbauamt die Marienstatue an der Einmündung der Kreisstraße 11 in die Staatsstraße 2282 verlegen, was bei den Einwohnern auf wenig Gegenliebe stieß. Der Stadtteil hatte für die Entwässerung im Ort keinen Zuschuss erhalten und musste deshalb ein Darlehen in Höhe von 648.000 DM aufnehmen. Für 1972 war ein Schuldendienst in Höhe von 46.000 entstanden. Der Stadtrat stimmte nun einer Entwässerungssatzung zu, man einigte sich darauf, dass die durchschnittliche Anschlussgebühr an den Kanal 1500 DM beträgt.