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DGB fordert: Kurzarbeitergeld jetzt auf mindestens 80 Prozent anheben


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Kronach, Mittwoch, 01. April 2020

Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen: Im Landkreis Kronach haben zum Stichtag 25. März 45 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Betroffen sind 1149 Beschäftigte. Die tatsächliche Zahl liegt darüber und wi...


Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen: Im Landkreis Kronach haben zum Stichtag 25. März 45 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Betroffen sind 1149 Beschäftigte. Die tatsächliche Zahl liegt darüber und wird in den kommenden Tagen und Wochen noch weiter rapide nach oben steigen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Region Oberfranken, mitteilt. Eine gestern veröffentlichte Sonderauswertung der BA habe bundesweit schon rund 470 000 Anzeigen von Betrieben registriert.

"Arbeitgeber und Bundesregierung müssen sich jetzt bewegen. Auch die Beschäftigten, die nicht unter dem Schutz eines Tarifvertrags stehen, müssen ohne Absturz durch die Krise kommen. Das Kurzarbeitergeld muss auf mindestens 80 Prozent angehoben werden", fordert DGB-Regionsgeschäftsführer Mathias Eckardt. Jüngst sind die Regelungen zur Kurzarbeit geändert worden: Betriebe können diese Unterstützung angesichts der Corona-Krise jetzt schneller und früher erhalten und werden zudem von sämtlichen Lohnkosten befreit, da ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Beschäftigten erhalten 60 bzw. 67 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts. "Einen Teil der Entlastung bei den Lohnkosten sollten die Arbeitgeber verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Wenn sie das nicht am Verhandlungstisch zusichern, muss die Bundesregierung die entsprechende Verordnung jetzt anpassen und die Arbeitgeber verpflichten", fordert der Gewerkschafter. Er spricht von bitteren Lohneinschnitten gerade bei Arbeitnehmern mit kleinen Einkommen. Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2750 Euro brutto pro Monat verdient hat, habe bei Kurzarbeit null - also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent - Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Aber in einer Familie mit einem Kind, in der beispielsweise ein Elternteil zum Mindestlohn beschäftigt ist und der andere Elternteil im Einzelhandel (Teilzeit, 75-%-Tariflohn), wirke Hartz IV nicht mehr als Auffangbecken. Hier müssten die Einbußen privat kompensiert werden. Eckardt: "In dieser Krise brauchen wir Solidarität. Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten die Hauptlasten der Krise alleine tragen!" red