Deutliche Verbesserungen für Alleinerziehende und Ehrenamtliche
Autor: Redaktion
Kronach, Montag, 14. Dezember 2020
Alleinerziehende, Beschäftigte in Homeoffice, Vereine und Ehrenamtler erhalten mit dem Jahressteuergesetz 2020 deutliche Verbesserungen, sagte der Coburg/Kronacher Wahlkreisabgeordnete Hans Michelbach...
Alleinerziehende, Beschäftigte in Homeoffice, Vereine und Ehrenamtler erhalten mit dem Jahressteuergesetz 2020 deutliche Verbesserungen, sagte der Coburg/Kronacher Wahlkreisabgeordnete Hans Michelbach am Freitag in Coburg. Das Jahressteuergesetz, auf das sich Union und SPD verständigt haben, soll in der Vorweihnachtswoche vom Bundestag verabschiedet werden. Für Alleinerziehende bedeutet dies, dass es auch über das Jahresende 2021 einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4008 Euro jährlich gibt. Der Betrag war im Zuge der Corona-Hilfen von zuvor 1098 auf nunmehr 4000 Euro mehr als verdoppelt worden. Diese Regelung sollte jedoch ursprünglich Ende 2021 auslaufen. Der Übungsleiterfreibetrag wurde um 600 auf 3000 Euro und die Ehrenamtspauschale um 120 auf 840 Euro angehoben. Auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen gibt es eine Reihe von Verbesserungen, die ihre finanzielle Basis stärken. Die Obergrenze für den vereinfachten Spendennachweis wird dazu von jetzt 200 auf künftig 300 Euro angehoben. red