Detlef Kühl und der gute Landesvater
Autor: Werner Reißaus
Kauerndorf, Mittwoch, 13. Oktober 2021
Buchvorstellung Der frühere Schulrektor von Mainleus hat ein Werk über die Policey-Ordnung des Markgrafen Friedrich verfasst. Mit vielen Vorschriften wollte der Fürst seine Untertanen vor der Verarmung schützen.
Mit 78 Jahren noch unter die Autoren zu gehen, ist schon außergewöhnlich. Der frühere Rektor der Volksschule Mainleus, Detlef Kühl, hat das geschafft, und die Leidenschaft zum Schreiben hat ihn wohl sein ganzes Leben lang begleitet. Ob in seinem Beruf als Pädagoge oder später als Verfasser der Festschriften "750 Jahre Kauerndorf‘" im Jahr 2006 und "100 Jahre Schule Kauerndorf" im Jahr 2011. Aber dass er sich jetzt mit einer "Policey"-Ordnung des Markgrafentums Bayreuth von 1746 auseinandersetzt und sie nicht nur editiert, also Daten bearbeitet und verändert, oder die "Policey"-Ordnung interpretiert, sie auslegt, übersetzt oder erklärt, sondern auch den Gesetzestext mit erläuternden und kritischen Anmerkungen kommentiert, das ist mehr oder weniger einem glücklichen Zufall geschuldet.
Ein solches Exemplar der "Policey"-Ordnung, die unter "Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Friederichen, Markgrafen zu Brandenburg und Preussen" 1746 zustande kam, fand Detlef Kühl im ehemaligen Archiv von Kauerndorf, das im früheren Schulhaus untergebracht war. Und angeregt zum Schreiben hat ihn sein Sohn, der Historiker und Studiendirektor Hans-Martin Kühl, der ihn mit zum "Frankenseminar" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen mitgenommen hat: "Ich habe gesagt, ich mache noch was aus meinem Ruhestand, habe mich verstärkt in die Materie hineingefunden und war von Anfang an begeistert. Die alte Schrift zu lesen, das war für mich kein Problem. Mitgearbeitet hat auch das Frankenseminar an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen."
In seiner Buchvorstellung kommt Detlef Kühl zum Ergebnis: "In der gegenwärtigen Pandemie wird diskutiert, wie weit der Staat individuelle Freiheitsrechte zum Wohl der Allgemeinheit einschränken darf. Zur Zeit der Markgräfin Wilhelmine und ihres Mannes Friedrich, im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus, war das keine Frage. In der Rolle des guten Landesvaters schrieb der Fürst seinen Untertanen in Dekreten und Verhaltensregeln vor, was für ihr Wohlergehen notwendig ist."
Glücksspiele waren verboten
Im Sinne dieser "landesväterlichen Benevolenz", das ist eine optimistisch-offene Haltung gegenüber anderen Menschen und Beziehungen, die nicht durch besondere Handlungen, sondern durch guten Willen und allgemeine Geneigtheit gekennzeichnet ist, ordnete der Fürst zum Beispiel an, dass unvermögende Bürger und Bauern bei Verlobungsfeiern außer "einem Trunk Bier und Brot" ihren Gästen nichts vorsetzen durften, um nicht in "merklichen Abfall ihres Vermögens, Einbußen oder Schulden" zu geraten. Auch beim eigentlichen Hochzeitsmahl sollte jedweder Überfluss abgestellt werden und deshalb durften in Städten und Märkten nur 20 bis 30 Personen und in den Dörfern nur 15 bis 20 Gäste eingeladen werden und länger als bis 11 Uhr nachts durften dann auch keine Tänze stattfinden. Und weil vor allem junge Leute durch vielfältiges Spielen mit Würfeln und Karten hohe Verluste in Kauf nahmen, wurden Glücksspiele jeder Art verboten und mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Was Detlef Kühl in diesem Zusammenhang noch editierte: "Auch bei der Kleidung sollten übermäßige Ausgaben vermieden werden, um nicht aus Stolz oder Pracht in Armut zu geraten. Es ging immer darum, dass die Bürger und Bauern nicht durch mangelnde Maßhaltung in den Abgang ihres Vermögens geraten." Dafür hatte der fürsorgliche Landesherr seine Vorschriften und Verbote, aber auch um das sonstige zivile Leben in seinem Land gut zu regeln. Und dazu gehörten die Verhütung der Feuergefahr, die Instandhaltung der öffentlichen Brücken, Straßen und Wege, die Gestaltung der Märkte, die Mühlen-, Bäcker-, Metzger- und allgemeine Handwerksordnung sowie vieles andere, das für das zivile Zusammenleben notwendig war.