Der Weg für Appartements ist frei
Autor: Richard Sänger
Münchaurach, Sonntag, 15. April 2018
Bereits im Dezember 2017 war sich der Gemeinderat einig, mit einer Änderung des Bebauungsplanes "Münchaurach Ost I" einem Bauwerber die Möglichkeit zur Errichtung eines Appartementhauses in Nähe des N...
Bereits im Dezember 2017 war sich der Gemeinderat einig, mit einer Änderung des Bebauungsplanes "Münchaurach Ost I" einem Bauwerber die Möglichkeit zur Errichtung eines Appartementhauses in Nähe des Netto-Marktes zu geben. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hielt es für sinnvoll, anstatt einer Änderung der Bebauungspläne "Münchaurach Ost I" und "Ackerlänge III" einen Bebauungsplan über den Teil der Straße Döhlersberg und den Bereich des Mischgebietes des Bebauungsplans "Ackerlänge III" zu legen.