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Der Wasserpreis wird steigen


Autor: Dieter Radziej

Gärtenroth, Donnerstag, 20. Dezember 2018

Weil die finanzielle Situation des Zweckverbandes der Gärtenrother Gruppe angespannt ist, beschloss die Verbandsversammlung eine Anhebung der Verbrauchsgebühren, um nicht weitere Defizite auflaufen zu lassen.
Der Abwasserzweckverband der Gärtenrother Gruppe (im Bild deren Anlage) kommt mit Beginn des neuen Jahres nicht mehr um eine Beitrags- und Gebührenanpassung herum, wie die Sitzung des Zweckverbandsvorstandes entschieden hat.


Zur Sitzung des Abwasserzweckverbandes der Gärtenrother Gruppe begrüßte Bürgermeisterin Christine Frieß in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende die Mitglieder im Rathaussaal von Burgkunstadt. Sie erinnerte daran, dass im Oktober ein zweiter Wasserrohrbruch festgestellt wurde, so dass die Baugrube sowie der Keller des Wasserhauses vollgelaufen waren. Als Folge dessen wurde der erst im Jahr 2017 angeschaffte Luftentfeuchter defekt und die beiden Drehstrommotoren müssen repariert oder ausgetauscht werden.

Gespräche mit der Versicherungskammer Bayern, dies ergänzte Geschäftsleiterin Stefanie Blüchel, hätten bereits stattgefunden. Es sei diesmal zumindest nicht wie bei einem im August dieses Jahres entstandenen Schaden nur mit einer teilweisen Schadensregulierung durch das Versicherungsunternehmen zu rechnen.

Eine rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung war, wie die Verwaltung in den vorausgegangenen Beratungen schon festgestellt hatte, erforderlich, da die finanzielle Situation des Zweckverbandes sehr angespannt sei, wie Vorsitzende Frieß darlegte. Hinzu komme noch, dass bei den aktuellen Wasserverbrauchsgebühren der Gebührensatz von 1,78 Euro pro Kubikmeter nicht kostendeckend sei und jährliche Mindereinnahmen von rund 12 600 Euro aufliefen. Daher kam der Vorschlag von der Geschäftsleitung des Zweckverbandes, die Beitrags- und Gebührensatzung bereits zum 1. Januar 2019 anzupassen. In welcher tatsächlichen Höhe eine Anhebung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, könne erst nach Abschluss einer noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden.

Zeitpunkt ist noch unklar

Diese Bekanntmachung, erläuterte Bürgermeisterin Frieß, diene vor allem den Beitrags- und Gebührenzahlern als eine Vorabinformation. Bei einer kurzen Aussprache erkundigte sich Verbandsmitglied Günter Knorr nach dem zu erwartenden zeitlichen Rahmen, doch konnte dieser noch nicht genau festgelegt werden. Die Verbandsversammlung beschloss eine rückwirkende Anpassung der Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze entsprechend der Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gärtenrother Gruppe nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Berechnungen.

Weitergehend hatten sich die Mitglieder dann noch mit dem Sachverhalt zu befassen, dass der Zweckverband nur über eine Feuerversicherung für das Wasserhaus und die betrieblichen Einrichtungen verfügt. Nach einem Ortstermin wurde deshalb eine Versicherung, die Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit einbezieht, abgeschlossen. Zudem wurde in diesem Zusammenhang eine weitere angebotene Versicherung (Bruttokosten: 525,31 Euro), die Schäden an betrieblichen Einrichtungen durch Einbruch, Diebstahl, Raub, Vandalismus et cetera mit abdeckt, in Betracht gezogen. Aus der Mitte der Versammlung kam dabei der Vorschlag, bei dieser Versicherung nochmals nachzuverhandeln und vielleicht mit einer Selbstbeteiligung des Zweckverbandes eine kostengünstigere Lösung zu erzielen.