Der Trick heißt: Belege sammeln
Autor: Friederike Stark
Zeil am Main, Dienstag, 19. April 2016
Mal wieder ist es soweit: Stichtag ist der 31. Mai. Bis dahin muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben sein. Ein zähes Unterfangen, das sich aber oft auszahlt. Rund 875 Euro Rückerstattung sind keine Seltenheit.
Friederike Stark
Steuererklärung - kaum ein Begriff sorgt für so viel Unmut und Langeweile. Doch was hilft es schon? Bis zum 31. Mai jeden Jahres müssen Steuerpflichtige, die für das Vorjahr eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, diese ans Finanzamt übermitteln.
"Doch auch die, die nicht verpflichtet dazu sind, sollten sich mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzen", sagt Monika Heydecke, Beratungs-stellenleiterin der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) in Zeil.
Steuererklärung lohnt sich oft
Doch warum sollte man sich freiwillig dieses öde Zahlendrama antun? Ist es doch für viele ein Graus, sich mit "Werbungskostenpauschale", "Formular ESt 1 A" oder "Anlage VL" zu plagen. "Ganz einfach: Weil es sich lohnen kann", sagt Heydecke. Sie hilft seit 30 Jahren Mitgliedern der Lohi bei der Steuererklärung (gemäß Paragraf 4 Nr.
11 StBerG). Laut Berechnung des statistischen Bundesamtes lag beispielsweise die jährliche Rückerstattung durchschnittlich bei 875 Euro. Zwei Drittel der Rückerstattungen erfolgten in einer Höhe von 100 bis sogar 1000 Euro, bei nur zehn Prozent der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Aber auch das ist schließlich bares Geld.
Ein Grund dafür, dass eine Rückerstattung doch unerwartet erfolgt, ist, dass die individuellen Umstände des Arbeitnehmers in der Lohnabrechnung oft nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören laut Expertin Heydecke beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie Kosten für Bewerbungen oder das Arbeitszimmer im eigenen Zuhause.
Kaminkehrerkosten absetzbar
Doch auch Kosten für Handwerker, die Gesundheit oder etwa die Betreuung der Kinder können steuersenkende Effekte haben.
"So können Sie für Handwerkerleistungen bis zu 6000 Euro mit 20 Prozent in Ihrer Steuererklärung steuermindernd ansetzten", nennt Harald Schmittwolf, Beratungsstellenleiter des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins in Oberaurach, der ebenfalls Mitglieder steuerlich berät (gem. Paragraf 4 Nr. 11 StBerG), als Beispiel.
Bürger muss sich informieren
Doch woher erfährt der Durchschnittsbürger von all diesen Faktoren, die sich positiv auf die Steuererklärung auswirken können? Aus dem Bayerisches Landesamt für Steuern ist dazu auf Anfrage zu erfahren, dass "die Finanzämter bei Bedarf Auskunft über das Verwaltungsverfahren, zum Beispiel über Abgabefristen erteilen". Weiter heißt es, dass "steuerliche Beratung den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, insbesondere Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen, vorbehalten ist". Außerdem halte das bayerische
Finanzministerium zahlreiche Broschüren auf der Internetseite bereit.
Schulungen ständig nötig
"Ja, der Bürger erfährt eigentlich nur in den Medien von Veränderungen im Steuerrecht", sagt Monika Heydecke von der Lohi. Und sie weiß schließlich als Expertin ganz genau, wie kompliziert das deutsche Steuerrecht ist. "Daher bietet die Lohi ihren Mitarbeitern monatliche Online-Schulungen an", verrät Heydecke. Hinzu kommen jährlich stattfindende, mehrtägige Blockseminare. Für den Durchschnittsbürger ist es also kaum möglich, immer auf dem neuesten Informationsstand zu sein. Um dennoch gute Chancen zu haben und auf alle Veränderungen vorbereitet zu sein, rät Monika Heydecke dazu, alle Rechnungen aufzubewahren. "Belege zu sammeln ist das A und O", sagt sie und meint damit auch kleine Rechnungsbeträge. "Denn in der Summe kann es sich dann doch steuersenkend auswirken", erklärt die Expertin.