Der Regionalplan für Oberfranken-West ist seit Freitag verbindlich
Autor: Hannah Hemel
Brunn, Freitag, 26. Sept. 2014
Heiligenstadt — Die Regierung von Oberfranken hat die Änderungen des Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Regio...
Heiligenstadt — Die Regierung von Oberfranken hat die Änderungen des Regionalplans des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Region für verbindlich erklärt. Mit der Änderung ist auch Brunn-Nord (Gemeinde Heiligenstadt) als Vorranggebiet ausgewiesen.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Oberfränkischen Amtsblatt ist die Änderung am Freitag in Kraft getreten. Dies teilte der Regionale Planungsverband mit.
Mit Beschluss des Planungsausschusses vom 8. April hatte der Planungsverband den Schlussstrich unter ein langwieriges Verfahren gesetzt. Bereits im Mai 2010 wurden die Vorarbeiten mit der Aufstellung eines Kriterienkataloges vom Planungsausschuss angestoßen. Eingeleitet wurde das Verfahren mit dem Beschluss für ein erstes Anhörungsverfahren im März 2012.
Rund 1040 eingegangene Stellungnahmen und 200 neue Standortvorschläge erforderten ein zweites Anhörungsverfahren, das von Juli bis Oktober 2013 durchgeführt wurde.
Nach Abwägung der vorgebrachten Äußerungen wurden 33 Vorrangflächen und eine Vorbehaltsfläche mit insgesamt 2400 Hektar für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Der bisherige Regionalplan sah zehn Flächen mit 510 Hektar vor. Der Planungsverband weist darauf hin: "Mit der Ausweisung im Regionalplan sind noch keine konkreten Baurechte und Standorte verbunden." Diese müssten bei entsprechenden Anträgen noch in einzelnen Immissionsschutzverfahren von den jeweiligen Landratsämtern anhand der rechtlichen Bestimmungen geprüft werden.
Wie der Verbandsvorsitzende, der Bamberger Landrat Johann Kalb (CSU) betont, war es Ziel der Regionalplanung, "anhand eines Kriterienkataloges ein schlüssiges gesamträumliches Konzept für die Windkraftnutzung zu erarbeiten". Dabei sollen die Windkraftanlagen auf geeignete Flächen konzentriert werden. Außerhalb dieser Flächen wird eine Nutzung für Windkraftanlagen ausgeschlossen. Eine unkoordinierte Verbauung der Landschaft solle damit vermieden werden. red