Druckartikel: Der Machbarkeitsstudie folgt nun das Nutzungskonzept

Der Machbarkeitsstudie folgt nun das Nutzungskonzept


Autor: Mario Deller

Ebensfeld, Mittwoch, 04. März 2020

Absolut zentral gelegen, ortsbildprägend und durch seine langjährige Nutzung als Gaststätte vielen Bürgern ein Begriff: Das Areal um den ehemaligen Gasthof Neuner, Hauptstraße 49/51, beschäftigt seit ...


Absolut zentral gelegen, ortsbildprägend und durch seine langjährige Nutzung als Gaststätte vielen Bürgern ein Begriff: Das Areal um den ehemaligen Gasthof Neuner, Hauptstraße 49/51, beschäftigt seit Jahren die Gemüter. Vor dem Hintergrund des Bestrebens, dem Anwesen neues Leben einzuhauchen, beauftragte die Gemeinde im Herbst 2019 das Architekturbüro Frank & Messmer aus Emskirchen mit der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie. Diese Studie stellten Jörg Frank und Michaela Messmer am Dienstagabend dem Gemeinderat vor. Alles sei noch völlig unverbindlich. In der Studie werden nur Vorschläge gemacht, wie in der Sitzung betont wurde.

Mehrere Gebäude

Auf rund 3000 Quadratmetern, mit der Abmessung von 92 auf 28 Meter, beinhaltet das Grundstück die einst als Gaststätte genutzten Räumlichkeiten, die alte Apotheke, einige Wohnungen, zwei Kellergeschosse, ein denkmalgeschütztes altes Brauhaus, eine Getränkeabfüllanlage mit alter Scheune sowie einen Garten inklusive einer früheren Kegelanlage. Die beiden Architekten erläuterten Varianten unter Einbeziehung der denkbaren Nutzungsaspekte als Kinderhort, Wohngebäude, Tagespflegeeinrichtung oder Kommunbrauerei. Zudem wurde in der einen oder anderen Variante dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Comeback einer gastronomischen Nutzung in den entsprechenden Räumen Rechnung getragen. Viele Kombinationen seien eine Überlegung wert, so der Tenor der Machbarkeitsstudie.

Die Architekten können sich eine fußläufige Verbindung zwischen dem Planungsbereich und dem angrenzenden Kirchplatz gut vorstellen, wobei der Garten vom Hort und der Kirchengemeinde genutzt werden könnte. Ebenfalls ins Spiel brachten die Architekten die Idee eines den baulichen Bestand und einen Neubaubereich verbindenden Laubenganges, wobei zur Barrierefreiheit ein Aufzug zu errichten wäre. Bestehende Wohnungen könnten eine neue Nutzung erfahren - oder es könnten an den Garten angrenzend kleine Geschosswohnungen errichtet werden.

Der asphaltierte Hof könnte nach Ansicht der Architekten durch eine Pflasterung wesentlich aufgewertet werden. Als charmante Idee am Rande führten sie die Möglichkeit einer Wiederbelebung der alten Kegelanlage im Garten an. "Sogar die Kugeln sind, eingesperrt im dortigen Spind, noch vorhanden", ließ Franke wissen.

"Weitreichende Entscheidung"

Der nächste Schritt nach der Machbarkeitsstudie wäre nun die Erstellung eines Nutzungskonzepts. Dies bildete Punkt 2 der Tagesordnung. Heinrich Kunzelmann (FW) stellte hier allerdings zunächst den Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung. Es herrsche noch Klärungsbedarf, denn es gelte, weitere Ideen zu prüfen, so Kunzelmann. Er sprach von einer "weitreichenden Entscheidung", zumal der Gemeindehaushalt für 2020 noch nicht verabschiedet sei.

"Es geht hier lediglich um ein Konzept, um nichts anderes", beschwichtigte Bürgermeister Bernhard Storath (CSU) hierauf. Ein Nutzungskonzept, so Storath, erfordere noch keine zwingenden Entscheidungen. "Und es wird keineswegs ein Millionengrab", fügte der Bürgermeister hinzu.

Kein akuter Handlungsbedarf

Die Dächer der denkmalgeschützten Gebäude seien dicht, es herrsche am Anwesen kein akuter Handlungsbedarf, von daher gebe es für solche Befürchtungen keinen Anlass. Schließlich wurde der Antrag der Freien Wähler mit 16 zu vier Stimmen abgelehnt.

Der mit 18 zu drei Stimmen erfolgte Beschluss beinhaltet das offizielle Statement der Marktgemeinde, das Areal Hauptstraße 49/51 weiterentwickeln zu wollen. Außerdem soll die Verwaltung einen Förderantrag bezüglich des Grunderwerbs im Rahmen der Städtebauförderung stellen.

Dem Beschluss zufolge verständigte sich das Gremium mehrheitlich darauf, dass ein Nutzungskonzept erarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt werden soll.