Druckartikel: Der Arbeitsplatz ging verloren

Der Arbeitsplatz ging verloren


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Samstag, 19. November 2016

Die Folgen für einen 21-Jährigen, der unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat, sind erheblich. Daran ändert auch die Entscheidung des Amtsgerichts Haßfurt nicht viel, das einen Strafbefehl leicht abmilderte.


Manfred Wagner

Dass der 21-jährige Mann am 3. Juli dieses Jahres sturzbetrunken einen schlimmen Verkehrsunfall baute, bei dem sein Ford im Straßengraben landete und sich mehrfach überschlug, war unstrittig. Dass er dafür per Strafbefehl zu Recht eine Geldstrafe und ein Fahrverbot erhielt, auch. Beim Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt wegen Trunkenheit am Steuer ging es lediglich um die Dauer der Sperrfrist für die Fahrerlaubnis. Das Gericht reduzierte in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil den Zeitraum für die Sperre um rund zwei Monate auf ein halbes Jahr.
Wo der Angeklagte am Samstag, 2. Juli, viel zu tief ins Glas geguckt hatte, kam vor Gericht nicht zur Sprache. Jedenfalls passierte der schlimme Unfall auf der Staatsstraße bei Breitbrunn in der Nacht zum Sonntag gegen 2.40 Uhr. Glücklicherweise gab es außer dem Betrunkenen keine anderen Unfallbeteiligten. Die Blutprobe, die ihm fast zwei Stunden später entnommen wurde, enthielt rund 1,96 Promille. Am Tag nach dem Autounfall wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Verteidiger Peter Frank gab gleich zu Beginn zu Protokoll, dass sich der Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolge, also auf die Höhe der Strafe, beschränke. Da sein Mandant in der Sache an sich voll geständig war, konnte auf die Vernehmung sämtlicher Zeugen verzichtet werden. Der Rechtsanwalt betonte, dass die Folgen des Unfalls den Unglücksfahrer hart getroffen hätten. So habe der ledige Angeklagte seinen Arbeitsplatz verloren und jetzt große Mühe, in der Frühe pünktlich zu der neuen Arbeitsstelle im Kreis Bamberg zu kommen.


Selbst verantwortlich

Zwar habe er Verständnis für die aktuell schwierige Gesamtsituation des Beschuldigten, erwiderte darauf Ilker Özalp seitens der Staatsanwaltschaft in Bamberg, trotzdem halte sich "sein Mitleid in engen Grenzen". Schließlich habe der 21-Jährige durch sein eigenes unverantwortliches Verhalten diese Situation verursacht. Konziliant entgegnete darauf der Rechtsbeistand, dass man seitens der Verteidigung die Tat keinesfalls bagatellisieren wolle.


Rechtsgespräch

In einem offenen Rechtsgespräch erläuterte die Strafrichterin Ilona Conver, dass sich bei dem "Massendelikt" Autofahren unter Alkoholeinfluss für Ersttäter in der Rechtsprechung eine ziemlich standardisierte Strafhöhe eingependelt habe. So sei es üblich, in diesen Fällen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen und eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von zehn Monaten zu verhängen. Bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als zwei Promille seien es in der Regel zwölf Monate.
Wie in den übereinstimmenden Plädoyers beantragt, wurde aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mannes die Höhe des Tagessatzes leicht reduziert. Statt 40 Tagessätze á 40 Euro sind es nun 40 Tagessätze zu je 30 Euro. Die Sperrfrist wurde mit sechs Monaten ebenfalls etwas verringert. Dadurch hat der Verurteilte die Chance, seinen "Lappen" zwei Monate früher wiederzukriegen.