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Der Angeklagte versetzt im Vollrausch die Nachbarschaft in Angst und Schrecken


Autor: Friederike Stark

Haßfurt, Mittwoch, 19. Oktober 2016

Friederike Stark Seit zwei Jahren herrscht Angst in der Nachbarschaft. Angst vor einem 49-jährigen Mann. So schilderten es die Zeugen, die gestern im Amtsge...


Friederike Stark

Seit zwei Jahren herrscht Angst in der Nachbarschaft. Angst vor einem 49-jährigen Mann. So schilderten es die Zeugen, die gestern im Amtsgericht Haßfurt zum zweiten Termin der Hauptverhandlung gegen einen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis Haßberge erschienen waren. Der 49-jährige Angeklagte soll seit mehreren Jahren seine Nachbarschaft tyrannisieren. Bereits am 28. September verhandelte das Gericht den Sachverhalt. Die Anklagevertreterin von der Staatsanwaltschaft in Bamberg warf dem Angeklagten vor, im August und Dezember 2015 seine Nachbarn beleidigt zu haben. Als diese in beiden Fällen die Polizei riefen, hatte sich der Mann vehement gewehrt und bei beiden Einsätze Polizeibeamte verletzt.
Die Polizisten sagten bei dem ersten Verhandlungstermin aus, dass das Verhalten des Angeklagten "nichts Menschliches mehr" an sich hatte. Das Gericht entschied sich, erst einen ärztlichen Gutachter anzuhören, bevor es ein Urteil fällen könnte. Dieser Termin fand nun am Mittwoch statt. Doch einen Abschluss fand die Verhandlung noch immer nicht.
Neben dem ärztlichen Sachverständigen waren nochmals Zeugen - diesmal alles Nachbarn des Angeklagten - geladen. So sagte eine 55-jährige Nachbarin aus: "Seit zwei Jahren leben wir in Angst." Jeder bibbere immer vor dem Wochenende. "Denn dann brüllt er wieder wie von Sinnen Beleidigungen zu uns herüber", bestätigte der 48-jährige Ehemann, der ebenfalls als Zeuge geladen war.
Begonnen hatte alles im Februar 2015 mit einem Einbruch, sagte die Zeugin aus: "Er hat alle Scheiben an der Haustür eingeschlagen, den Kopf durch die zerbrochenen Scheiben gesteckt und gebrüllt, dass wir daran schuld sind, dass ihn seine Frau verlassen hat." Danach habe der Angeklagte das Ehepaar immer wieder auf das Übelste beleidigt und gedroht, sie zu töten. "Und am nächsten Tag kommt er dann immer heulend zu uns und verspricht, dass das alles nicht mehr vorkommt", sagte der 48-jährige Nachbar.
Der Angeklagte schüttelte während der Vernehmung mal den Kopf, mal holte er Luft, um etwas zu sagen, wurde aber von seiner Verteidigerin zum Schweigen gebracht. Während seiner Befragung beteuerte er, mit niemandem Ärger haben zu wollen und kein Problem mit den Nachbarn zu haben.
Als Richterin Ilona Cover den geladenen ärztlichen Sachverständigen schließlich befragen wollte, bat die Verteidigerin des Angeklagten, die Rechtsanwältin Kerstin Rieger, die Öffentlichkeit während der Aussage des Sachverständigen auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft willigte ein, da in dem Gutachten die Krankheitsgeschichte des Angeklagten intensiv zur Sprache kam. Nach der nicht öffentlichen Befragung einigten sich die Staatsanwältin und die Verteidigerin aufgrund der "psychiatrischen Grunderkrankung" des Angeklagten darauf, statt einer vorschnellen Verurteilung besser ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen. Dabei soll untersucht werden, ob der Angeklagte die Voraussetzungen für eine "Unterbringung in einer Entziehungsanstalt" nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch erfüllt. Die Verhandlung wird erst fortgeführt, wenn das Gutachten vorliegt.