Den Legionellen vorbeugen
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Adelsdorf, Montag, 13. April 2020
In derzeit ungenutzten Gebäuden müssen die Leitungen gespült werden.
Derzeit werden Hotels, Gaststätten, Sport- und Veranstaltungshallen, Schulen, Einkaufszentren, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen nur wenig genutzt oder sind komplett geschlossen. Dies kann negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden haben.
Adelsdorfs Bürgermeister Karsten Fischkal weist in diesem Zusammenhang per Pressemitteilung auf ein Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hin, in dem erläutert wird, was zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene unternommen werden kann.
Demzufolge soll der bestimmungsgemäßen Betrieb durch ein Spülprogramm fortgesetzt werden. Jede Trinkwasser-Installation sei für eine regelmäßige Wasserentnahme ausgelegt. Entfalle diese, drohten hygienische Probleme unter anderem durch Legionellen, die nur mit erheblichem Aufwand beseitigt werden können. Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, sei zunächst möglichst an jeder nicht genutzten Entnahmestelle mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden, so viel Wasser ablaufen zu lassen, bis das warme Wasser richtig warm und das kalte Wasser richtig kalt ist. Die Kalt- und Warmwasserleitung sind getrennt zu spülen, zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.
Eine Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation sei ein hygienisches und finanzielles Risiko. Werde eine Trinkwasser-Installation nicht gespült, spare dies zwar zunächst Kosten für Energie, Wasser und Personal. Aber dadurch verursachte hygienische Beeinträchtigungen könnten unter Umständen zu hohen Sanierungskosten führen. Diese könnten weitaus höher liegen als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen.
Werde der Betrieb der Trinkwasser-Installation dennoch unterbrochen, sei die Hauptabsperreinrichtung des Gebäudes oder der nicht genutzten Geschäfte, Restaurants etc. zu schließen. Bei Unklarheiten sollen sich die Hauseigentümer an eine Fachfirma weden. Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nur durch Installationsunternehmen durchgeführt werden, die im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen sind. red