Ein wenig bedröppelt blickte der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im Sitzungssaal 14 des Amtsgerichts drein. Als Badegast soll er sich im vergangenen O...
Ein wenig bedröppelt blickte der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im Sitzungssaal 14 des Amtsgerichts drein. Als Badegast soll er sich im vergangenen Oktober in der Obermain-Therme daneben benommen haben. Mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Am Dienstag hatte er sich daran zu erinnern und mit ihm ein Bademeister.
"Ich habe mich daneben benommen - das war nicht schön", gestand der 32-jährige Mechaniker aus Rauenebrach ein. Doch der Schubser, der den Bademeister ins Wasser beförderte und ihm unglücklicherweise ein Hämatom am Oberschenkel verursachte, der sei nicht von ihm, sondern von seinem Kumpel gekommen. Was die beiden Männer so in alberne Stimmung versetzte, sei der Alkohol gewesen. Eine Flasche Sekt habe er getrunken und die Cocktail-Bar in der Therme habe ihn auch angelächelt. "Wir haben rumgespritzt, wir haben rumgetobt und mit dem Kneippschlauch gespritzt."
Klar, dass dieses Tun irgendwann auffallen würde. Kurzzeitig sollte in dem Vormittagsverfahren auch noch die Rede davon sein, dass womöglich gar "mit entblößten Gliedern gewedelt worden ist", wie Richter Stephan Jäger andeutete. Dieser Frage sollten im Verlauf aber weder er noch Staatsanwältin Franziska Winkler nachgehen. "Wie stehen Sie heute dazu - hat sich nicht gelohnt, hm?", so Jäger auf den 32-Jährigen eingehend. "Aber hallo", so die im Grunde zustimmende Antwort, verbunden mit der Erkenntnis, dass man aus dem Herumtobealter in Schwimmbädern "schon raus ist".
Als der Bademeister aussagte, gewann das Bild zweier tobender und spritzender Männer noch weitere ausgelassene Noten. Immer wieder hätten sich Badegäste bei ihm über die Spritzerei beschwert und da nicht selten "ältere Badegäste mit Topfrisur" baden, wäre das ärgerlich gewesen. Also ging der Bademeister auf die Störenfriede zu und musste feststellen, dass sie seiner Aufforderung zum Verlassen der Therme absolut nicht nachkamen. Darum kam auch die Polizei, die ihnen gegenüber sogar zwei-, dreimal Gewahrsam ankündigte. So erinnerte sich ein 26-jähriger Beamte wie folgt: "Die Angeschuldigten waren beide unkooperativ gewesen, die wollten immer wieder in die Therme rein [...] wir mussten sie in Gewahrsam nehmen - mit unmittelbarem Zwang." Der Kumpel des beschuldigten 32-Jährigen war nicht geladen. Dabei hätte sich dadurch erwiesen, wie hoch sein Anteil an dem Bluterguss des Bademeisters war. An ihn erinnerte sich der Thermenangestellte jedoch nur dunkel und langsam dämmerte ihm, dass dieser Mann damals eine ungewöhnliche indianische Frisur trug. Auch wenn der Beschuldigte beteuerte, dass es sein Kumpel gewesen sei, blieb der Bademeister bei seiner Erinnerung, von dem 32-Jährigen geschubst worden zu sein. Da der beschuldigte Thermenbesucher erstmals vor Gericht stand, ein tadelloses Bundeszentralregister ohne Einträge aufwies, während seines Unfugs unter Alkohol stand und derzeit arbeitslos ist, verhängte das Gericht 40 Arbeitsstunden gegen ihn.