Delle in der Autotür bringt einen 55-jährigen Beamten vor das Amtsgericht in Haßfurt
Autor: Helmut Will
, Freitag, 29. Sept. 2017
Haßfurt/Knetzgau — Wegen Unfallflucht stand am Freitag ein 55-jähriger Beamter aus dem Landkreis Schweinfurt vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Nach Vorhalt d...
Haßfurt/Knetzgau — Wegen Unfallflucht stand am Freitag ein 55-jähriger Beamter aus dem Landkreis Schweinfurt vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Nach Vorhalt des örtlichen Vertreters der Staatsanwaltschaft, Ilker Özalp, hatte der Angeklagte im April 2017 auf dem Eurorastplatz bei Knetzgau beim Öffnen der Beifahrertür diese gegen die Fahrertür eines daneben stehenden Autos gestoßen und sich danach unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Es entstand ein Schaden von 1800 Euro.
Der Angeklagte sagte aus, dass er mit zwei weiteren Personen den Flohmarkt auf dem Parkplatz besucht habe und er Beifahrer im Pkw seiner jetzigen Frau gewesen sei. Bei dem Auto handelte es sich um ein älteres Dieselfahrzeug, dessen Motor ziemlich laut gewesen sei.
"Wir haben uns beim Hinfahren intensiv unterhalten und ich war wohl beim Aussteigen auch etwas abgelenkt", sagte der Angeklagte. Von einem Anstoß der Beifahrertür gegen ein anderes Fahrzeug habe er nichts bemerkt, versicherte er.
Als er und seine Begleiterinnen nach einiger Zeit zum Auto zurückkamen, wurden sie vom Fahrer des beschädigten Autos erwartet. Dieser habe ihm vorgehalten, dass mit der Beifahrertür sein Auto beschädigt wurde. "Ich war überrascht und habe mich gleich entschuldigt, wenn ich das gewesen sein sollte", sagte der Angeklagte. Auch habe er sogleich erklärt, dass er für den Schaden aufkommen würde, so er Verursacher sei, was später vom Geschädigten bestätigt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt war für den Angeklagten noch nicht klar, ob er tatsächlich als Verursacher infrage kommt. "Ich meine, dass die Anstoßstellen nicht richtig übereinstimmten und die Tür des anderen Autos wies weitere Beschädigungen auf", sagte der Beschuldigte.
Es wurde die Polizei gerufen, die den Unfall unter den tatsächlichen Gegebenheiten (Besetzung des Autos) rekonstruierte. "Da hat die Anstoßstelle meiner Meinung nach gepasst", sagte der 55-Jährige. Er versicherte nochmals eindringlich, nichts bemerkt zu haben. "Hätte ich das, wäre ich am Auto geblieben, bis der Eigentümer gekommen wäre."
Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Hubertus Krause, brachte vor, dass sein Mandant unter fortschreitender Schwerhörigkeit leide, was er durch ein fachärztliches Attest dem Gericht belegte. Der Geschädigte, ein 59-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg, war verwundert, dass es zur Hauptverhandlung kam. "Es ist doch schon alles erledigt, mein Schaden ist reguliert", sagte er.
Auf Vorhalt von Richterin Ilona Conver gab er an, dass er die Delle in der Fahrertür seines Pkw gleich gesehen habe, als er nach etwa 30 Minuten zurückkam. Er habe sich den daneben stehenden Pkw angesehen und erkannt, dass der Schaden durch diesen verursacht sein könnte. Nachdem der Angeklagte auch wieder zurückkam, hätte dieser sofort gesagt, dass er den Schaden reguliere, wenn er Verursacher sein sollte. Das wurde dann durch eine Rekonstruktion der Polizei festgestellt.
Der Schaden war bereits reguliert und die Prozessbeteiligten kamen überein, dass das Verfahren gegen den Angeklagten ohne Auflagen eingestellt werden könnte. So entschied dann auch das Amtsgericht. Die Kosten trägt jetzt die Staatskasse.