Druckartikel: Datenschutz macht Probleme

Datenschutz macht Probleme


Autor: Yannick Hupfer

, Freitag, 22. Februar 2019

Viele Vereine haben Angst vor der neuen Datenschutzgrundverordnung. "Auf sie kommt deutlich mehr Verwaltungsaufwand zu" , sagte ein Rechtsanwalt in Mühlhausen und gab Vorschläge im Umgang.


Mühlhausen — Unzählige Spam-Mails, zahlreiche Aushänge an Geschäften: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schlug in den vergangenen Monaten hohe Wellen. Am 25. Mai des vergangenen Jahres trat die Verordnung in Kraft. Dass die Verunsicherung auch bei den ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden groß ist, spürte man vergangene Woche.

In der Kulturscheune Mühlhausen fanden sich die Ehrenamtlichen ein, um von Rechtsanwalt Thomas Engelhardt Tipps im Umgang mit der DSGVO zu bekommen - und die Scheune war voll. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet. 1. Was ist die DSGVO ? Die DSGVO soll im Wesentlichen die Persönlichkeitsrechte von jedem Menschen schützen und einen freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarkts ermöglichen. Im Speziellen wird die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten in Zukunft genauer betrachtet. 2.Was ändert sich für Vereine? Private Vereine müssen in Zukunft viel mehr verwalten. Beispielsweise haben sie eine Rechenschaftspflicht, bei der sie unter Umständen beweisen müssen, dass sie die Datenschutzrichtlinien einhalten. Außerdem müssen alle Mitglieder über die Verwendung und Speicherung ihrer Daten informiert werden. 3. Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind jegliche Informationen, die einen Rückschluss auf eine Person ermöglichen. Das sind nicht nur Name und Adresse, sondern auch die Bankverbindung und natürlich auch Fotos. Im Übrigen lassen auch sportliche Leistungen Rückschlüsse auf eine Person zu. 4. Darf ich Bilder von der Jahreshauptversammlung im Internet veröffentlichen? Wenn man Bilder schießt, auf denen Personen zu sehen sind, muss man immer abwägen. Welcher der beiden Parteien hat ein höheres berechtigtes Interesse? Verein oder Privatperson? In diesem Fall überwiegt laut Rechtsanwalt Engelhardt das Interesse des Vereins gegenüber einer Person, die wahrscheinlich nichts gegen eine Veröffentlichung hat. Im Zweifelsfall ist ein einfaches Fragen aber wohl die richtige Wahl. Anders schaut es bei Porträtfotos aus: Hier muss man die betreffenden Personen vor der Veröffentlichung immer fragen. 5.Muss ich die DSGVO in die Satzung schreiben? Nein, es reicht ein Informationsblatt auf der Vereinshomepage im Internet, um die Mitglieder darüber zu informieren. Vereine können solch ein Blatt aber auch in Papierform aushändigen. Besser als eine Satzung sei laut dem Rechtsanwalt eine Ordnung, denn die kann man leichter verändern. 6.Wie soll ich mit den Daten umgehen? Wichtig ist, nur so viele Daten wie nötig von den Mitgliedern zu speichern. Natürlich sollte man keine Daten verkaufen und unnötige Informationen löschen. Ein Vereinsarchiv sei laut Engelhardt aber in Ordnung, sofern es besonders geschützt wird und nur Wenige darauf Zugriff haben. Die Daten sollte nur derjenige sehen können, der sie auch wirklich braucht. Der Abteilungsleiter Fußball bräuchte vielleicht nicht zwingend die Daten der Badminton-Abteilung. Speichern Vereine die Daten ihrer Mitglieder auf einem Computer, so empfiehlt Rechtsanwalt Engelhardt auch regelmäßige Backups, um die Daten zu sichern. 7.Darf ich Soziale Netzwerke als Verein noch verwenden? Prinzipiell ja. Nutzt man eine Fanseite, stimmt man Richtlinien von Facebook automatisch zu. Es verhält sich dort mit Veröffentlichungen ähnlich wie auf einer Website. Der beste Weg ist wohl immer, betreffende Personen vor einer Veröffentlichung zu fragen.

Whatsapp

hingegen sei laut Engelhardt "nicht für Vereine geeignet." Der Messenger-Dienst gleicht automatisch Daten vom Handy ab. 8. Wie kann ich alte Daten auf Papier entsorgen? Am besten ist es, das Papier zu schreddern. Doch es eignet sich nicht jeder Zerkleinerer, denn er sollte mindestens die Sicherheitsstufe drei erfüllen. Dann schneidet das Gerät horizontal und vertikal. 9.Braucht der Verein einen DSGVO-Beauftragten? Im Normalfall nicht. Ein Beauftragter ist erst nötig, wenn sich ein ehrenamtlich tätiges Mitglied mindestens 50 Prozent seiner ehrenamtlichen Arbeit mit der Verarbeitung von Daten beschäftigt. Und das trifft in den meisten Fällen nicht zu. 10.Gibt es eine Möglichkeit, sich zu drücken? Ja. Laut Engelhardt gilt die Verordnung nicht, wenn die Daten auf Karteikarten geschrieben werden und gleichzeitig ohne System herumliegen. Dabei dürfen sie außerdem nicht elektronisch gespeichert werden. Sobald aber ein System dahintersteckt, greift auch die DSGVO.