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Das Feiern auf Plätzen ist verboten


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Bad Kissingen, Dienstag, 28. Dezember 2021

Silvester steht vor der Tür und damit wächst bei vielen Menschen der Wunsch, gemeinsam mit Freunden ins neue Jahr zu starten. "Doch so unbeschwert, wie wir uns das wünschen, können wir auch heuer nich...


Silvester steht vor der Tür und damit wächst bei vielen Menschen der Wunsch, gemeinsam mit Freunden ins neue Jahr zu starten. "Doch so unbeschwert, wie wir uns das wünschen, können wir auch heuer nicht den Jahreswechsel zusammen feiern", sagt Landrat Thomas Bold und verweist auf die Corona-Regeln, die am 28. Dezember verschärft wurden.

Demnach sollen Feiern grundsätzlich nur im kleinsten Kreis stattfinden. "Wichtig ist, dass die Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand, Hygiene und regelmäßiges Lüften beachtet werden", so der Landrat. Er rät allen Teilnehmenden zudem zu einem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist: "Das kann auch ein Selbsttest sein. Diese Tests sorgen einfach für zusätzliche Sicherheit, gerade für Menschen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben." Mit diesen Vorkehrungen lasse sich der Jahreswechsel viel entspannter angehen.

Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sei grundsätzlich untersagt. Bestimmte Plätze seien hier nicht definiert worden, heißt es auf Nachfrage aus dem Landratsamt. Das braucht es auch nicht, da die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum ja generell und damit überall gelten.

Maximal dürfen sich insgesamt zehn Geimpfte und Genesene treffen - egal ob drinnen oder draußen. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, zählen nicht.

Sobald mindestens eine Person nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich Angehörige eines Haushalts höchstens mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, bleiben hierbei außer Betracht.

In der Silvesternacht, also am 31. Dezember auf 1. Januar, werde die Sperrstunde in der Gastronomie ausnahmsweise aufgehoben. Dort kann unter 2G-Bedingungen um Mitternacht mit Sekt angestoßen werden. Da in Restaurants ohnehin mehrere Menschen zusammentreffen, ist es auch möglich, in kleinen Gruppen mit mehr als zehn Personen zu speisen.

Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räume (z.B. in der Gastronomie, wenn die Räume abgetrennt sind, oder in einem Sportheim), gilt 2G plus, Geimpfte und Genesene brauchen also zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-(Schnell-)Test. Hier gilt die Beschränkung auf zehn Personen, Tanzveranstaltungen sind untersagt.

Von Silvester, 15 Uhr, bis Neujahr, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt, und: auch in diesem Jahr gibt es ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. red