Das Aus ist besiegelt: Kommunalunternehmen darf Eberner Hausarztpraxis nicht retten
Autor: Eckehard Kiesewetter
Ebern, Montag, 01. April 2019
Eckehard Kiesewetter Ebern — Wenn die Vollzugsmeldung zum Stichtag ausbleibt und auch die "Retter" keinen Erfolg verkünden, kann dies im Grund nur eines bedeuten: nichts Gutes. So verhält es sich auch...
Eckehard Kiesewetter Ebern — Wenn die Vollzugsmeldung zum Stichtag ausbleibt und auch die "Retter" keinen Erfolg verkünden, kann dies im Grund nur eines bedeuten: nichts Gutes. So verhält es sich auch im Fall der anvisierten Rettung des Arztsitzes in Ebern, der nach dem Ausscheiden von Hans Merkl seit Jahreswechsel zur Disposition stand.
Nun hat sich auch die Hoffnung zerschlagen, der Landkreis, respektive die Haßberg-Kliniken, könnten über das Medizinische Versorgungszentrum Ebern einspringen und die Praxis ab April weiterführen. Doch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts schiebt dieser Lösung einen Riegel vor.
Damit erlischt der Arztsitz Merkl endgültig. Alle Patienten, die zwischenzeitlich noch nicht bei einem anderen Mediziner untergekommen sind, müssen sich einen neuen Hausarzt suchen. Wie viele Personen genau betroffen sind, lässt sich nicht sagen. Auf rund 750 Patientendateien hatte Hans Merkl die Größe seiner Praxis beziffert.
Kurz, ehe er für immer schloss, hatte auch der Reckendorfer Hausarzt Dr. Egbert Müller sein Stethoskop endgültig an den Nagel gehängt. Rund 900 Patienten sollen es gewesen sein, die daraufhin anderswo ärztliche Betreuung suchen mussten, und diese unter anderem bei den drei verbliebenen Ärzten in Ebern fanden.
Hoffen auf Verständnis
"Die noch nicht versorgten Merkl-Patienten können leider nur auf das Verständnis der anderen Eberner Hausärzte (plus Eberner Umfeld: Untermerzbach, Pfarrweisach) hoffen und müssen versuchen, dort unterzukommen", teilt Wilfried Neubauer mit, einer der Geschäftsführer der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Ebern-Haßfurt GmbH. "Wir bedauern diese Entwicklung, aber es gibt da leider derzeit keine andere Versorgungsmöglichkeit." Das Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken hatte über das MVZ Ebern "Hilfe in der Not" leisten wollen. Um auszuloten, ob sich doch noch ein Bewerber findet, wird ein zurückgegebener Facharztsitz nochmals im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben, ehe er endgültig eingezogen wird. Das MVZ hatte sich - mit Einverständnis der umliegenden Allgemeinärzte - um den Sitz beworben.
Die Überlegung war, den Hausarztsitz über den Internisten Dr. Tillman Deist zunächst in das MVZ Ebern zu integrieren, um ihn dann eventuell eines Tages wieder teilweise herauszulösen, wenn sich ein Interessent für eine niedergelassene Praxis gefunden hätte. Dieser Plan scheiterte nun allerdings an einer juristischen Hürde. Hintergrund ist laut Neubauer ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Februar. "Das Zulassungsrecht für Vertragsärzte lässt dies so nicht mehr zu", erklärt Neubauer gegenüber dieser Zeitung: "Wir haben damit keine Möglichkeiten, den Hausarztsitz für den Planungsbereich Ebern zu erhalten." Notgedrungen sei man daher der Aufforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) bzw. des Zulassungsausschusses Ärzte Unterfranken gefolgt und habe den Antrag auf Zulassung mit der vorgesehenen Besetzung durch den Facharzt Dr. Deist zurückgenommen.